Anfechtung/Rücktritt der privaten Krankenversicherung
23.05.2012 21:22 |
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht
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Rechtsanwalt Martin P. Freisler
Die private Krankenversicherung eines spanischen Freundes von mir hat seinen seit 3 Jahren bestehenden Versicherungsvertrag wegen falscher Angaben in dem Antragsformular aufgelöst, und zwar ist diese von dem Vertrag zurückgetreten und hat den Vertrag "gleichzeitig angefochten" (Wortlaut: "Wir treten daher nach ... zurück. Gleichzeitig fechten wir den ... an").
Das Antragsformular wurde in einem Beratungsgespräch von einem Mitarbeiter des Versicherers (nicht bloß Makler) ausgefüllt, und zwar in der Tat falsch. Auf die Frage, ob der Antragssteller in den letzten 5 Jahren stationär behandelt wurde, antwortete dieser wahrheitsgemäß "ja, vor wenigen Monaten wegen Bluthochdruck". Dennoch kreuzte der Mitarbeiter des Versicherers in dem Formular das Feld nein an. Ferner wurde in dem Formular als Staatsangehörigkeit "D" anstelle von "ES" angegeben, ohne dass der Mitarbeiter des Versicherers in dem Gespräch nach der Nationalität fragte. (Mein Freund spricht nur gebrochen deutsch ("verständlich gebrochen", d.h. er kann sich kommunizieren); jeder merkt aber sofort, dass das kein Deutscher ist)).
Zeugen für dieses "Beratungsgespräch" gibt es nicht. Mein Freund hatte das Antragsformular unterschrieben, ohne dies vorher zu lesen, weil er schlecht Deutsch lesen kann und sich auf den Versicherungsmitarbeiter verlassen hat. In den drei Jahren hat mein Freund Prämie iHv rund 15.000 EUR bezahlt und Leistungen iHv rund 3.000 EUR u.a. wg. Bluthochdruckbehandlung erhalten.
Nach mir vorliegender Auskunft eines "Versicherungsfachmanns" scheint es so zu sein, dass - sofern der Rücktritt/Anfechtung des Versicherers nicht gerichtlich außer Kraft gesetzt wird - folgende unangenehme Situation besteht: i) der alte Vertrag besteht nicht mehr, ii) mein Freund muss die erhaltenen Leistungen zurückerstatten und iii) mein Freund muss bei seinem neuen Versicherer (der noch zu finden ist, bspw. Basistarif bei einem anderen Versicherer) für den Zeitraum der letzten drei Jahren erneut Prämien zahlen, und zwar berechnet auf Basis der Versicherungsprämie des neuen Versicherers (d.h. wenn der neue Vertrag 600,- EUR pro Monat kostet, zahlt mein Freund 36. Monate a 600,- EUR = 21.600,- EUR nach. Das Geld hat er nicht, seine Existenz ist bedroht.)
Nun ergeben sich folgende Fragen:
1. Wenn mein Freund nicht vor Gericht geht: Gilt der Vertrag jetzt wegen Rücktritt (R) und/oder wegen Anfechtung (A) als beendet? Antwort R und/oder A reicht!
2. Ergeben sich unterschiedliche Rechtsfolgen bei Rücktritt bzw. Anfechtung; nämlich, entfällt eine Nachzahlung gemäß vorstehend iii) bei lediglich Rücktritt, weil Rücktritt "ex nunc" wirkt? Antwort ja oder nein reicht!
3. Gilt für die Nachzahlungsberechnung für die letzten 3 Jahre nur die Versicherungsprämie des neuen Vertrags? D.h. wenn mein Freund, der derzeit selbständig ist, eine PKV zu 600,- EUR/Monat abschließt wäre die Nachzahlung 36*600,-, aber wenn er sich anstellen lassen würde und in den GKV ginge zu einem Monatsbeitrag iHv 100,- betrüge die Nachzahlung 36*100,-? Falls Antwort nein ist, bitte kurze Schilderung wie die Berechnung erfolgt!
4.a) Wenn mein Freund nun für drei Monate nach Spanien zurückginge und sich dort für 3 Monate versichern würde und dann wieder nach Deutschland käme und hier eine PKV abschließen würde; müsste er auch dann nachzahlen? Antwort ja oder nein reicht!
b) Wenn Antwort zu a. "ja": Wäre die Antwort nein, wenn er sich länger als 3 Monate in Spanien aufhalten und versichern lassen würde?
c) Wenn Antwort zu a. "ja": Wäre die Antwort nein, wenn er statt PKV in BRD dann GKV abschließen würde?
5. Sehen Sie Restchancen dafür, dass mein Freund in einem Gerichtsprozess wenigstens die Anfechtung "wegbekommt". Wenn ja, wie hoch (in ca. %)?
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