Anfechtung eines Strafbefehls
Preis: ***,00 € |
Strafrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Fachanwalt Strafrecht Martin Kämpf
| in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich benoetige dringend einen juristische Rat zu folgender Sache:
Ich habe heute einen Strafbefehl zu dem Thema Urkundenfaelschung bei DSL Vertraegen mit folgendem Strafmass erhalten:
Gesamtgeldstrafe 110 Tagessaetze zu 30 Euro.
Zur Sache:
Mir wird vorgeworfen, dass ich zwei auslaendischen Personen einen DSL Vertrag untergejubelt haben soll, ohne diese im Vorfeld darueber zu informieren.
Welches nicht stimmt, da ich bei jedem Kunden das Produkt genauestens vorgestellt habe und sogar noch auf die Wiederrufsbelehrung ausdruecklich hingewiesen habe!
Das Angebot lautete wie folgt:
Man bekommt ein Prepaid Handy von Vodafone geschenkt, wenn man einen 24 monatigen DSL Vertrag abschliesst. ( Handy nur bei Vertrag )
Nun wird mir obwohl die Kunden rechtzeitig den besagten Vertrag gekuendigt haben vorgeworfen, ich habe es ihnen nicht erklaert und habe mir aufgrund ihrer schlechteren Deutsch Kenntnisse einen Vorteil verschafft!!!
Ich kann nur nochmals wiederholen, dass ich zu keinem Zeitpunkt eine Taeuschungshandlung geplant oder vollzogen habe.
Weiterhin moechte ich erwaehnen, dass ich nicht mehr in dieser Branche taetig bin.
Ich bitte Sie um Ihre Hilfe.
Selbstverstaendlich werde ich Ihnen dann auch das Schreiben der Staatsanwaltschaft aushaendigen.
Vielen Dank









