Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 42 weitere Antworten zum Thema Baugenehmigung.
.Ich habe 1990 ein Haus mit 1000 quadratmeter Grundstück gekauft. Neben mein Grundstück befindet sich ein Bungalow. Vor ein paar Monate wurde diesen Bungalow verkauft. Seit zwei Wochen habe Ich bemerkt das der Bungalow komplett entkernt wurde, seid 4 Tage wird der Bungalow vergrössert und eine Etage darauf gebaut. Die grösse vom Haus wird mehr als verdoppelt. Von eine Höhe von ca. 3 Meter landen wir auf 6,50 Meter. Ich habe keine Baugenehmigung im umfeld des Hauses gesehen. Ich bin Heute zur Stadt gegangen und es wurde mir erklärt dass eine Baugenehmigung erteilt wurde ohne mich zu Fragen obwohl die entfernung vom Bungalow und mein Grundstück weniger als 2 Meter beträgt ( erlaubt ist min. 3 Meter ). Es wurde mir auch erklärt das der Bungalow damals ohne baugenehmigung gebaut wurde und viele Jahre später regularisiert wurde. Es wurde mir auch gesagt das der Bungalow ausserhalb der baugrenze gebaut ist. Trotzdem hat die Stadt die baugenehmigung erteilt. Wie kann Ich den Bau stoppen ?Antwort geschrieben am 14.07.2010 16:47:39 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Michael J. Zuern
Seestraße 32, 83257 Gstadt, Tel: 08054 - 9233, Fax: 08054 - 9234
Zivilrecht, Erbrecht, Familienrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 301
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gerne beantworte ich Ihre Frage ich auf Grund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:
Stoppen können Sie den Bau nur durch eine Anfechtungsklage (gegen die Baugenehmigung) zum zuständigen Verwaltungsgericht, aber das dauert bis zu einer Entscheidung. Um schnell etwas zu erreichen, könnten Sie eine einstweilige Anordnung beim zuständigen Verwaltungsgericht erwirken.
Letztlich kommt es immer darauf an, ob die Baugenehmigung rechtswidrig ist. Der Umstand, dass Sie nicht darüber informiert wurden, macht die Baugenehmigung jedenfalls nicht rechtswidrig. Allerdings sind Abstandsflächen schon sog. drittschützenden Normen, die also eine ungeachtet dessen erteilte Genehmigung rechtswidrig machen könnten.
Ihnen kann ich nur raten, den gesamten Vorgang durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl prüfen lassen. Selbstverständlich stehe ich Ihnen dazu zur Verfügung, wobei die von Ihnen hier gezahlte Erstberatungsgebühr angerechnet würde.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage geben und Ihnen damit weiterhelfen.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
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