examens Lehramt nicht bestanden. Dadurch kann ich mein Referendariat nicht antreten und verzögert sich dadurch um ein
halbes Jahr. Meine anderen Staatsexamensprüfungen liegen alle
im Einser- und Zweier- Bereich. Auch meine vorherigen Studien-
leistungen zur Prüfung waren in Ordnung.
Ich erwäge die Note anzufechten.
Wie stehen die Chancen einer erfogreichen Klage ?
Wie lange dauert dieses Verfahren und was kann man tun,
um es abzukürzen ? Das Abschlusskolloquium ist ab heute in
4 Wochen.
Welche strategischen bzw. rechtlichen Schritte sind zu empfehlen ?
Kann die (rechtliche) Forderung gestellt werden, einen unabhängigen Gutachter für eine (Neu-) Bewertung der Arbeit ?
Ist eine Remonstration bei Gesellschaftswissenschaften üblich ?
Antwort geschrieben am 13.10.2010 12:27:30 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Fachanwältin für Verkehrsrecht Stefanie Helzel
Wiesbadener Str. 21, 90427 Nürnberg, Tel: 0911/936850, Fax: 0911/9368525
Fachanwalt Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht, Ordnungswidrigkeiten, Strafrecht, Arbeitsrecht
Bewertungen: 54
Wiesbadener Str. 21, 90427 Nürnberg, Tel: 0911/936850, Fax: 0911/9368525
Fachanwalt Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht, Ordnungswidrigkeiten, Strafrecht, Arbeitsrecht
Bewertungen: 54
unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Die Erfolgsaussichten einer Klage lassen sich nur anhand einer Prüfung sämtlicher Unterlagen abschätzen. Dazu wäre zunächst einmal Einsicht in die Klausur zu nehmen und zu prüfen, ob hier gravierenden Fehler in der Bewertung vorgenommen wurden.
Auch zu der Verfahrensdauer lässt sich keine konkrete Aussage treffen. Für ein evtl. Verfahren vor dem Verwaltungsgericht müssen Sie definitiv mehrere Monate einkalkulieren.
Da aufgrund des anstehenden Abschlusskolloquiums Eile geboten ist, müsste unabhängig von einem Widerspruchs- oder Klageverfahren ein Eilverfahren eingeleitet werden, um – unabhängig von dem Ausgang des Verfahrens – für Sie eine Zulassung zu dem Abschlusskolloquium zu erreichen.
Als weiteres Vorgehen rate ich Ihnen:
Mit dem Zugang der Bewertung Ihrer schriftlichen Arbeit sollten Sie eine Rechtsbehelfsbelehrung erhalten haben, dass Sie gegen diese Bewertung rechtliche Schritte einleiten können. Innerhalb von einem Monat nach Zugang ist entweder Widerspruch bei der zuständigen Behörde oder Klage zum Verwaltungsgericht (je nach Bundesland) zu erheben. Das mögliche Rechtsmittel sollte auf jeden Fall eingelegt werden.
Parallel dazu ist Akteneinsicht in die Prüfungsunterlagen zu beantragen und ggf. – bei hinreichenden Erfolgsaussichten ein Eilverfahren einzuleiten.
Lassen Sie sich in jedem Fall von einem Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht – der sich ggf. noch auf Prüfungsrecht spezialisiert hat - vor Ort vertreten. Adressen erfahren Sie bei der örtlichen Rechtsanwaltskammer oder durch Recherchen im Internet. Der Kollege wird Sie über die erforderlichen, weiter zu unternehmen dem Schritte beraten.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
Als Leser können Sie
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-anwalt.de:

