365.030
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
189 Besucher | 1 Anwälte online
 www.frag-einen-anwalt.de » Internetauktionen » Anfechtung Kaufvertrag Ebay
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Internetauktionen » Anfechtung Kaufvertrag Ebay

Anfechtung Kaufvertrag Ebay


| 24.11.2010 05:08 |
Preis: ***,00 € |

Internetauktionen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle




Am 22.11. wurde eine Ebayauktion vorzeitig beendet. Ich war Höchstbietender.Danach forderte ich den Verkaüfer auf, mir die Briefmarke, per frist zum 03.12. zuzusenden .(Bezahlt wurde) Dies verweigerte der Verkäufer mehrfach. In der Artikelbeschreibung war"Echt" angegeben, sowie "Nachprüfgarantie". Jetzt erhielt ich folgende Mail:

Anfechtungserklärung

Hiermit teile ich Ihnen, dem Ebaymitglied „beilroder" mit, dass ich das Zustandekommen eines Kaufvertrags über die Marke 439, auf die sie bei eBay am 22.11.2010 geboten haben, nach §119 BGB anfechte.
Ich hatte mich hinsichtlich der Eigenschaft „echt" geirrt und die Auktion daraufhin vorzeitig beendet. Dass der Aufdruck der Marken und die Stempel vermutlich falsch sind, war mir bei Erstellung des Angebots nicht bekannt. Vielmehr bin ich irrtümlich davon ausgegangen, dass die Marken samt Stempel echt sind. Aus diesem Grund erkläre ich, mich von dem Kaufvertrag mit Ihnen vollständig lösen zu wollen.

Hochachtungsvoll

Ist der Kaufvertrag nun angefochten und habe ich Anspruch auf Schadenersatz ? Danke


Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 489 weitere Antworten zum Thema:
Ebay Kaufvertrag
24.11.2010 | 07:12

Antwort

von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
1116 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

der wirksam geschlossene Kaufvertrag ist infolge der von dem Verkäufer erklärten Anfechtung wegen eines Eigenschaftsirrtums nach § 119 Abs 2. BGB nichtig.

Der Verkäufer hat unverzüglich nach § 121 BGB die Anfechtung erklärt. Wenn die Marke tatsächlich nicht echt ist, liegt auch ein Anfechtungsgrund im Sinne des § 119 Abs. 2 BGB vor.

Die Echtheit einer Briefmarke stellt auch eine wesentliche Eigenschaft dar, so dass die Anfechtung durchaus möglich ist, wenn die Marke nicht echt war und sich der Verkäufer über diese Eigenschaft geirrt hat.

In diesem Fall steht Ihnen, neben dem Rückforderungsanspruch des Kaufpreises, ein Schadensersatzanspruch zu.

Dieser umfasst die Nachteile, die Ihnen durch das Vertrauen auf die Gültigkeit des Vertrages entstanden sind. Dazu gehören z.B. aufgewandte Kosten.


MIt freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle



Nachfrage vom Fragesteller 24.11.2010 | 07:26

Wenn ich die Marke neu Kaufe, ist dann die Differenz Neukauf-Kaufpreis - Ebaykaufvertragertrag, auchals Schaden anzusehen ??

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 24.11.2010 | 08:11

Sehr geehrter Ratsuchender,


ja, auch diese Differenz kann man als Schaden geltend machen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

Ergänzung vom Anwalt 24.11.2010 | 14:43

Sehr geehrter Ratsuchender,

hinsichtlich der Beantwortung der Nachfrage gab es Reaktionen von Kollegen, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte:

"Anfechtungsgegner kann nur Vertrauensschaden nach § 122 I BGB geltend machen, Differenzpreis wäre aber Nichterfüllungsschaden, den kriegt der Gegner nicht. Vertrauensschaden dürfte es in der Regel nicht gegeben haben. Fragesteller kann also nichts geltend machen und hat einfach nur Pech gehabt."

Dieses sehe ich in Ihrem Fall anders, da es Urteile aus dem hiesigen LG-Bezirk gibt, die meine Auffassung bestätigen (Vertrauen in die Gültigkeit des Geschäftes erfasst auch Ersatzanschaffungen).


Gleichwohl wollte ich Ihnen die anderslautende Auffassung nicht vorenthalten.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Bewertung des Fragestellers 2010-11-24 | 07:27


Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"Schnelle und ausführliche Beratung"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2010-11-24
5/5.0

Schnelle und ausführliche Beratung


ANTWORT VON
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Oldenburg

1116 Bewertungen
FACHGEBIETE
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht