Anfahrtkosten einer Firma bei mehreren Terminen in einer Stadt
22.10.2008 19:48 |
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Generelle Themen
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Rechtsanwalt Holger Hafer
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Sehr geehrte Anwältin, sehr geehrter Anwalt,
ich hatte bei einer Wartungsfirma einen Termin zur Wartung unseres Lasers innerhalb einer Arztpraxis ausgemacht. Ich erhielt einen Anruf des Technikers von unterwegs, mit dem Hinweis, er sei gerade auf dem Weg zu einem Kunden in Berlin (wir haben unsere Praxis ebenfalls in Berlin) und er wollte den Besuch in unserer Praxis mit diesem Termin koppeln. Dies sei - logischerweise - günstig für ihn, da er weit überregional arbeitet und gerne zwei Termine in einer Stadt miteinander verbinden wollte. Ich bat um einen Besuch am nächsten Tag, aber er wollte dann aus verständlichen Gründen doch lieber am gleichen Tag kommen. Nach der Wartung unseres Lasers erhielt ich ein Protokoll, in dem die Anfahrtkosten mit sage und schreibe 320 Euro + MwSt zu Buche schlugen. Ich regte mich darüber auf, unterschrieb das Protokoll aber, aus mir heute nicht mehr erfindlichen Gründen.
Nun die Frage: Der Techniker hat nachweislich in Berlin einen Termin wahrgenommen und ist dann (nicht an unserem Wunschtermin, sondern der besseren Effizienz seiner Arbeitskraft wegen am selben Tag) bei uns erschienen. Darf die Firma unter diesen Voraussetzungen die Anfahrtpauschale, über deren Höhe ich im Vorfeld nicht informiert worden bin ansetzen, oder muss in diesem Fall die Anfahrtpauschale entsprechend den effektiven Kosten irgendwie gekürzt werden? Nicht verschweigen möchte ich allerdings, dass aufgrund meiner Erregung über den Preis die Pauschale um 25% auf "kulanz" reduziert worden ist, was ich aber trotzdem als inadäquat empfinde. Gibt es da Referenzunrteile? Oder können Sie mir anderweitig weiterhelfen? Vielen Dank!









