Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung
Im Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen vom hiesigen OLG soll man den gemeinsamen Wohnsitz vor und während der Scheidung angeben.
Das Problem: es hat niemals einen gemeinsamen Wohnsitz in Deutschland gegeben. Die Frau hat immer alleine in Deutschland gelebt (wo sie auch gemeldet war) und der Mann hat immer im Ausland gewohnt (wo er auch ununterbrochen gemeldet war), war aber leider auch in Deutschland gemeldet, um diverse Einreiseformalien umgehen zu können, wenn er zu Besuch war.
Was soll man dem OLG nun angeben, damit es dem Antrag auf jeden Fall stattgibt und nicht etwa eine Scheidung nach deutschem Recht verlangt? Reicht es vielleicht auch, wenn man dem OLG einen Zeugen angibt, der bestätigen kann, dass der Mann niemals wirklich in Deutschland gelebt hat trotz Meldung?
-- Einsatz geändert am 23.12.2006 21:30:50
Trifft nicht Ihr Problem?
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