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Frage geschrieben am 28.04.2009 23:16:37

Anerkennung Vordiplom nach Studienortwechsel

Rechtsgebiet: Hochschule, Prüfungen | Einsatz: € *** | Status: Geschlossen | Aufrufe: 1861
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema Anerkennung.
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe ein Problem mit meiner Universität. Nachdem ich in Mainz/ Rheinland- Pfalz mein Vordiplom (3-semestrig) im Fach Wirtschaftsrecht an einer Fachhochschule (FH) absolvierte, habe ich mich entschieden die FH zu wechseln. Ich bin im Sommersemester 2007 an eine Universität (vormals FH) nach Lüneburg/ Niedersachsen gegangen und habe dort weiter im Fach Wirtschaftsrecht studiert. Vom Prüfungsamt in Lüneburg erhielt ich eine mündliche Zulassung für das Hauptstudium(sowie vom Immatrikulationsamt Lüneburg eine schriftliche Bestätigung zur Zulassung zum Hauptstudium). Das Prüfungsamt hatte mich damals darauf hingewiesen, dass ich mein Vordiplom anerkennen lassen müsse, es sei aber nur eine Formalie. Nachdem ich schon einige Zeit im Hauptstudium studierte und das Ende in Sicht war, wollte ich nun endlich mein Vordiplom anerkennen lassen. Leider konnte ich sodann mein Vordiplom nicht anerkennen lassen, da das Prüfungsamt zu diesem Zeitpunkt meinen Notenspiegel aus Mainz verloren hatte. Ich ließ mein Vordiplom dort, man wollte sich darum kümmern. Erneut forderte ich die Noten aus Mainz an. Das war im Januar/ Februar 2009. Einige Wochen später als die Noten aus Mainz vorlagen, sprach ich wieder mit dem Prüfungsamt, sodann sollte ich persönlich mit dem Verantwortlichen sprechen. Man selbst könne nichts ausrichten. Mit dem „Verantwortlichen“ konnte ich am 16.04.2009 sprechen, dieser stellte fest, dass ich im Grundstudium kein „Unternehmensrecht“ hatte. Er sagte, dass ich evtl. eine Hausarbeit in diesem Fach abgeben müsse. Da bin ich schon aus allen Wolken gefallen. Ich habe doch mein Grundstudium beendet (in Mainz, mit Vordiplom) und dieser Termin ist doch nur eine „Formalie“. Auch dachte ich, dass ich mich am 01.04.2009 für meine Diplomarbeit angemeldet habe, da ich „scheinfrei“ bin (alle Prüfungen aus dem Hauptstudium bestanden) und alle Voraussetzungen erfüllt habe. Das diese Anmeldung noch zurück gehalten wurde habe ich erst durch die unten stehende Mail von dem Verantwortlichen erfahren. Mit dem „Verantwortlichen“ bin ich so verblieben, dass ich über Email von ihm höre. Gestern schrieb er mir folgende Email:

Sehr geehrte Frau XY,
ich habe zusammen mit Frau ABC [Angestellte der FH] die nach unserer Prüfungsordnung notwendigen Veranstaltungen geprüft. Es fehlen:

* Unternehmensrecht I + II
* Steuerrecht II
* interdisziplinäre Veranstaltung Unternehemensrecht
(Ersatzprüfungsleistung oder Minor WR?)
* eine weitere Schlüsselqualifikation

Im Hinblick auf die vielen fehlenden Prüfungsleistungen ist eine endgültige Anmeldung zur Diplomarbeit noch nicht möglich. Frau ABC hatte Sie in der Vergangenheit mehrfach gebeten, die Anerkennungsfähigkeit prüfen zu lassen. Bitte nehmen Sie jetzt umgehend Kontakt zu Frau DEF [Angestellte der FH] auf, um das Nachholen im Einzelnen zu besprechen; Ihre Unterlagen reiche ich an Frau DEF weiter.

Meine Frage an Sie ist nun was ich gegen diese Forderung tun kann. Ich bin der Meinung, dass ich nichts falsch gemacht habe. Ich studiere jetzt schon seit ca. 2.5 Jahren an dieser Uni, konnte an allen Prüfungen des Hauptstudiums teilnehmen (was ohne Vordiplom –eigentlich- unmöglich ist) und nun, kurz vor Abgabe meiner Diplomarbeit soll ich nun diese Scheine (s.o.) aus dem Grundstudium nachholen. Was meinen Sie, muss ich dies? Oder gilt mein Vordiplom aus Mainz (3 Semester Grundstudium) auch hier in Lüneburg (4 Semester Grundstudium)? Falls Sie noch weitere Informationen benötigen, stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Vielen Dank.


-- Einsatz geändert am 28.04.2009 23:49:33

-- Einsatz geändert am 28.04.2009 23:55:35



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