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Frage geschrieben am 25.07.2009 22:35:30

Androhung Strafantrag wegen Eingehungsbetrugs bei der Staatsanwaltschaft

Rechtsgebiet: Inkasso, Mahnungen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2160
Es wird mir unterstellt am 02.11.2005 bei der Firma "Sparschwein AG", Hemauerstraße 6 in 93047 Regensburg übers Internet einen Vertrag abgeschlossen zu haben. Auch soll ich die Dienste dieser Firma in Anspruch genommen haben.
Ich bin 72 Jahre alt, kann weder einen PC bedienen noch habe ich mit der genannten Firma einen Vertrag abgeschlossen.
Jetzt soll ich Euro 187,35 bis zum 06.08.09 bezahlen!!!
Helfen Sie mir!!! Ich war zwar deswegen schon bei der Polizei und wollte eine Anzeige aufgeben. Diese wurde nicht angenommen.
>Solche Anschuldigungen habe ich auch schon bekommen<, war die Antwort!!! Was soll ich tun? Mit einer Rente von Euro 750,00 muß jeder Cent überlegt werden, den man ausgibt.
Sollten Sie Schriftliche Unterlagen benötigen bitte ich um eine Postadresse.
Danke für Ihre Auskunft, auch wenn Sie etwas kostet.


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 25.7.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung/Vertretung kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden. Hinzufügen oder Weglassen wesentlicher Tatsachen kann zu einer anderen Beurteilung des Falles führen. Unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Grundsätzlich ist die Polizei dazu verpflichtet, bei Vorliegen eines entsprechenden Anfangsverdachts Strafermittlungen aufzunehmen. Daher hätte ein entsprechender Strafantrag aufgenommen werden müssen. Ob die Ermittlungen dann einen hinreichenden Tatverdacht ergeben, der für eine Anklageerhebung erforderlich ist, ist eine andere Frage.

Im Vordergrund sollte aber zunächst einmal auch nicht das strafrechtliche Vorgehen stehen, sondern die Abwehr der zivilrechtlichen Zahlungsaufforderung, um eine gegen Sie gerichtete Klage zu verhindern.

Insoweit gilt, dass die Gegenseite das tatsächliche Zustandekommen eines Vertrages beweisen können müsste. Wenn von Ihrem PC aus kein Vertrag geschlossen wurde, wird der Gegner den erforderlichen Beweis nicht erbringen können. Zudem unterliegen gewöhnliche Zahlungsansprüche der allgemeinen zivilrechtlichen Verjährung, die 3 Jahre beträgt. Ein Anspruch aus 2005 wäre also grds. Ende 2008 verjährt.

Ich bin daher zuversichtlich, dass Sie sich gegen diese Forderung werden verteidigen können. Sofern ich über diese Erstberatung hinaus für Sie tätig werden soll, können Sie sich innerhalb meiner Bürozeiten an mich wenden. Auf die durch eine weitere Beauftragung zusätzlich entstehenden Kosten wird Ihr hier getätigter Einsatz angerechnet. Die erforderlichen Unterlagen können Sie mir per Post, Fax oder Email übermitteln.

Ich hoffe, Ihnen bereits einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben zu haben.


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