Anbringen von Werbung an Haustüren
| 24.11.2011 14:55 |
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| in unter 2 Stunden
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Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
| in unter 2 Stunden
Hallo,
angenommen ein Unternehmen würde Türhänger (ähnlich den Bitte-Nicht-Stören Schildern in Hotels) als Werbung an Haustüren anbringen wollen.
Weiter angenommen, das Unternehmen sei sich nicht sicher, ob dies als erlaubte Haustürwerbung eingeordnet werden könnte oder eventuell eine unzumutbare Belästigung darstellen könnte.
Zusätzlich angenommen, dass zuständige Ordnungsamt hat bestätigt, dass es nicht zuständig sei und deshalb keine Gefahr eines Ordnungsgelds bestehen würde.
1. Unter welchen Umständen wäre die Anbringung der Türhänger an privaten Haustüren rechtlich einwandfrei möglich?
2. In welchen Fällen könnte eine Abmahnung in Betracht kommen?
3. Wie könnte eine Abmahnung so gut es geht vermieden werden?
4. Welche Kosten würde eine Abmahnung im schlimmsten Fall nach sich ziehen?
Vielen Dank!
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