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Frage geschrieben am 19.07.2009 18:25:33

Anbegliche Vortäuschung einer Straftat

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3733
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 34 weitere Antworten zum Thema Straftat.
Anbegliche Vortäuschung einer StraftatIch habe im Februar 2009 meinen Laptop mit DHL verschickt. ( inkl Transportversicherung ) Dieser ist Spurlos verschwunden. daraufhin habe ich eine Anzeige gegen DHL gestellt. Jetzt bekomme ich plötzlich eine Vorladung der Polizei wegen Vortäuschung einer Straftat. Man behauptet ich hätte den Laptop nie gehabt.

Ich konnte keine Rechnug zu dem Teil vorlegen da der mit in dem Paket war, kann aber den Orginialkarton vorweisen und meine Kollegen und Freunde können beweisen das ich den Laptop gehabt habe.

Die Firma wo ich den gekauft habe ist nicht ganz so gut zu sprechen auf mich da ich damals bei dem Kauf probleme gehabt habe und erst nach etlichem Hin und Her an ein Teil meines Geldes gekommen bin und die behaupten jetzt ich hätte diesen niemals besessen.

Was kann ich jetzt tun das es zu keinem Gerichtsverfahren kommt?


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Diese Antwort ist vom 19.7.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 19.07.2009 18:46:06
Rechtsanwalt Marek Schauer
Baumschulenstraße 9-10, 12437 Berlin, Tel: 030 26 03 97 63, Fax: 030 53 00 00 61
Strafrecht, Sozialhilferecht, Jugendstrafrecht, Mietrecht, Ordnungswidrigkeiten
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Sehr geehrter Fragesteller/in,
vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzten kann, sondern ausschließlich den Zweck hat, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.

Nun zu Ihrer Frage, welche ich unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte:

Das Vortäuschen einer Straftat ist nach § 145d StGB strafbar. Wer danach einer Behörde, welche zur Entgegennahme von Anzeigen zuständig ist, vortäuscht, dass eine rechtswidrige Tat begangen wurde (hier: Unterschlagung durch DHL), wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft.

Nach Ihren Ausführungen war aus Ihrer Sicht aber möglicherweise tatsächlich eine Straftat begangen worden, weil der Laptop bei DHL weggekommen ist. Insofern können Sie nicht getäuscht haben.

Es gibt zwei Punkte, an denen Sie ansetzen müssten:

1. bei der Polizei/Staatsanwaltschaft: Dort sollten Sie durch einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, was überhaupt an Beweismaterial vorliegt. Erst dann sollte überlegt werden, ob Sie Stellung nehmen oder nicht. Dabei können Sie auch die Freunde als Zeugen und den Karton als Augenscheinsobjekt angeben, wobei dies aber nicht beweist, dass Sie den Laptop rechtmäßig erworben haben! Daher

2. ist es schon sinnvoller, sich mit der Verkaufsfirma ins Benehmen zu setzen und ein Rechnungsduplikat (gg. Erstattung der Auslagen für Kopien, Post) heraus zu verlangen. Auch in der Stellungnahme gegenüber der Ermittlungsbehörde kann die Firma angegeben werden. Wenn dann die Polizei sich bei der Firma über den Kaufvertag erkundigt, dürfte sie vielleicht auskunftswilliger sein.

Wichtig ist: Erst Akteneinsicht nehmen, dann möglicherweise aussagen. Dann kann einem Gerichtsverfahren eventuell ausgewichen werden.

Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und stehe Ihnen gerne im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion oder persönlich zu Ihrer Vertretung zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Marek Schauer
Rechtsanwalt


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