Frage geschrieben am 07.03.2010 20:32:33
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Amtspflichtsverletzung eines Notares
Rechtsgebiet: Schadensersatz | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1168Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Ich möchte einen Notar wg.Amtspflichtsverletzung belangen.Ich war Selbständig habe renovirungsbedürftige Objekte gekauft reno. und Verkauft.Nach Verkauf eines Doppelhauses behaupteten die Käufer laut Vertrag wäre ich eine Neuherstellungsverpflichtung eingegangen und verlangten Schadensersatz von ca.100.000€.Mein Ra.erklärte die Vertrage sind ungenau,Baubeschreibung u.Baupläne fehlen,er sähe die Verträge für Nichtig.Klage auf Restkaufpreis wurde eingereicht, dem Notar der Streit VerkündetHiernach wurde vom Ra. der Notar angesch.und erklärt die Verträge sind evtl. Nichtig eine Umschreibung wird abgelehnt.Hiernach wurde eine Bürgschaft erstellt und die Umschreibung durchgeboxt.Vor Gericht wurde eine Heilung erklärt mir der Restkaufpreis zugesprochen da Aufrechnungsverbot.Der Prozess dauerte 3 Jahre,Banken haben alles zugemacht,ich bin Zahlungsunfähig.Kein Ra.will eine Klage gegen den Notar übernehmen.Was kann ich machen?
Antwort geschrieben am 07.03.2010 21:37:58 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dennis Meivogel
Tannenforst 3, 47551 Bedburg-Hau, Tel: 02821 895153, Fax: 02821 895154
Erbrecht, Insolvenzrecht, Kreditrecht, Vertragsrecht, Mietrecht
Bewertungen: 357
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gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Das Problem bei der Notarhaftung ist die Subsidiärhaftung nach § 19 Abs. 1 Satz2 Bundesnotarordnung. Danach haftet der Notar für eine fahrlässige Amtspflichtverletzung nur subsidiär. Dies bedeutet, dass eine Haftung dann nicht gegeben ist, wenn der Geschädigten von jemand anderem Schadensersatz erlangen kann.
Die Pflichten des Notars sind vielfältig. Er hat umfangreiche Hinweis-, Beratungs- und Warnpflichten und muss insbesondere die Interessenlage der Parteien hierbei beachten. Es spricht daher viele dafür, dass die Beurkundung einer Neuherstellungsverpflichtung bei dem Verkauf einer renovierten Doppelhaushälfte nicht dem Willen der Parteien entspricht und der Notar hierüber aufklären muss bevor es zur Beurkundung kommt.
Da im Rahmen dieses Forums nicht die Einzelheiten des von Ihnen schon gerichtlich ausgefochtenen Prozesses und der genauen Umstände der Pflichtverletzung erörtert werden können, kann an dieser Stelle nur grundsätzlich darauf hingewiesen werden, dass die Notarhaftung gerade wegen dieser Subsidiärhaftung oft „leer" läuft.
In Ihrer Situation würde sich anbieten, mit einem professionellen Prozessfinanzierer Kontakt aufzunehmen und diesem die genauen Umstände des Falles zu schildern. Erachtet der Prozessfinanzierer einen Rechtsstreit für aussichtsreich so übernimmt er die Kosten und wird sich dafür einen Anteil an dem eingeklagten Betrag abtreten lassen.
Im Übrigen wäre es im Falle Ihrer Insolvenz so, dass der Insolvenzverwalter einen Prozess gegen den Notar anstrengen wird, falls er einen solchen Prozess für aussichtsreich hält und hierfür von den Gläubiger oder anderen Dritten (Prozessfinanzierer) die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt bekommt.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 07.03.2010 22:38:11
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt!
Das mit der subsidärhaftung ist mir schon bekannt.Ich meine das der Notar durch die eigenmächtige von mir untersagte Umschreibung vorsätzlich in Mißbrauch des §311 b eine Heilung herbeigeführt hat.Vor Gericht waren die Fehler des Notars den wir auch den Streit wg. dieser Fehler verkündet hatten vom Tisch.Hier hätte ein ganz anderes Urteil ergehen müssen,Nichtgkeit der Verträge,dieses ist doch vom Notar Mißbräuchlich verhindert worden.Wen soll ich sonst verantwortlich machen.Ich habe bis jetzt 6 Ra.dieses vorgetragen.3 haben von sich aus Erklärt das sie gegen Kollegen nicht vorgehen,die anderen wollten den Fall übernehmen,Erklären aber nach Monaten das sie keine Klage auch nicht Festellungsklage einreichen werden.Die Verjährung droht an wehn kann ich mich noch wenden.Möchte mich für erste und hoffe eine weitere Antwort bedanken.
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt!
Das mit der subsidärhaftung ist mir schon bekannt.Ich meine das der Notar durch die eigenmächtige von mir untersagte Umschreibung vorsätzlich in Mißbrauch des §311 b eine Heilung herbeigeführt hat.Vor Gericht waren die Fehler des Notars den wir auch den Streit wg. dieser Fehler verkündet hatten vom Tisch.Hier hätte ein ganz anderes Urteil ergehen müssen,Nichtgkeit der Verträge,dieses ist doch vom Notar Mißbräuchlich verhindert worden.Wen soll ich sonst verantwortlich machen.Ich habe bis jetzt 6 Ra.dieses vorgetragen.3 haben von sich aus Erklärt das sie gegen Kollegen nicht vorgehen,die anderen wollten den Fall übernehmen,Erklären aber nach Monaten das sie keine Klage auch nicht Festellungsklage einreichen werden.Die Verjährung droht an wehn kann ich mich noch wenden.Möchte mich für erste und hoffe eine weitere Antwort bedanken.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 08.03.2010 08:59:27
Es ist an dieser Stelle nicht möglich die Erfolgsaussichten einer Klage gegen den Notar zu prüfen. Einerseits kann im Rahmen dieses Forums ein Sachverhalt nicht in allen entscheidungsrelevanten Details dargestellt werden und andererseits reicht die zur Bearbeitung gegebene Zeit nicht aus, eine erschöpfende Begutachtung vorzunehmen.
Im Übrigen haben Sie die Thematik verständlicherweise auch nucr anreissen können.
Bei der von Ihnen geschilderten Sachlage würde ich in der Tat empfehlen mit einem Prozessfinanzierer Kontakt aufzunehmen. Dort wird der Sachverhalt erschöpfend geprüft und dann wird entweder geklagt oder nicht. Die Beteiligung des Prozessfinanziers an dem erstrittenen Betrag ist zwar in der Regel hoch. Aber andererseits tragen Sie auch keinerlei Kostenrisiko. Sie sollten im Internet einfach einmal unter Proezessfinanzierer das für Sie geeignete Angebot heraussuchen.
Es ist an dieser Stelle nicht möglich die Erfolgsaussichten einer Klage gegen den Notar zu prüfen. Einerseits kann im Rahmen dieses Forums ein Sachverhalt nicht in allen entscheidungsrelevanten Details dargestellt werden und andererseits reicht die zur Bearbeitung gegebene Zeit nicht aus, eine erschöpfende Begutachtung vorzunehmen.
Im Übrigen haben Sie die Thematik verständlicherweise auch nucr anreissen können.
Bei der von Ihnen geschilderten Sachlage würde ich in der Tat empfehlen mit einem Prozessfinanzierer Kontakt aufzunehmen. Dort wird der Sachverhalt erschöpfend geprüft und dann wird entweder geklagt oder nicht. Die Beteiligung des Prozessfinanziers an dem erstrittenen Betrag ist zwar in der Regel hoch. Aber andererseits tragen Sie auch keinerlei Kostenrisiko. Sie sollten im Internet einfach einmal unter Proezessfinanzierer das für Sie geeignete Angebot heraussuchen.
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