Amtsgericht Festsetzung von Unterhalt 2011
16.04.2011 09:55 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 1 Stunde
Preis: ***,00 € |
Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
| in unter 1 Stunde
Hallo
Ich habe einen Antrag auf Festsetzung vom Unterhalt für meinen 6jährigen Sohn bekommen, welcher sich auf den Mindestunterhlt von 317 Euro beläuft.
Ich bin mir nun nicht sicher, ob ih Einwand G erheben soll oder nicht. Ich habe drei Kinder und verdiene zur Zeit leider nur 600 Euro. Der Mann vom Amtsgericht sagte ich sollte es einfach lassen, dann gibt es nur einen Unterhaltstitel, woraus sich Pfändungen etc ergeben könnten.
Ich bin mir jetzt natürlich nicht sicher, ob ich Einwand G erheben soll, da ich natürlich keine finanziellen mittel für den Unterhalt habe, oder den Unterhaltstitel akzeptieren soll, da er ja der Mindestunterhlt also Stufe 1 ist, denn sowieso jeder bezahlen müßte
Lebe zur Zeit mit meiner 1jährigen Tochter und ihrer Mutter zusammen. Wie sieht es hierbei mit der Unterhaltsverteilung aus, ?
mfg Daniel
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 2006 weitere Antworten zum Thema:
Unterhalt 2011 Festsetzung
Unterhalt 2011 Festsetzung









