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Ich habe bei eBay einen Satz Alufelgen für 1000,- Euro ersteigert. Die in der Artikelbeschreibung wurde keine Aussage über den Zustand getroffen. Nur das wohl die vorderen Reifen noch 6-7mm Profil haben und die hinteren neu sind.
Allerdings waren die Räder als "Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig. " In der Artikelmerkmal Tabelle deklariert.
Als ich die Räder erhalten habe, habe ich festgestellt das eine Felge geschweißt worden ist und eine andere einen starken Schlag am innen Horn hat. Desweiteren sind die Vorderen Reifen an der innen Seite komplett abgefahren.
Ich habe den VErkäufer sofort mit den Tatsachen konfrontiert und um einen finaziellen ausgleich oder die komplette Rückabwicklung gebeten.
Leider ohne erfolg. Der Verkäufer hat sich schlicht weg einfach nur dumm gestellt und gesagt er wusste von nichts und hat das Auto mit den Rädern gekauft und eine Firma hätte sie demontiert sowie versand.
Was kann ich tun? die Polizei sagt das ich ihn nicht anzeigen kann weil für den Tatbestand des Betruges bewiesen werden muss das er von den Schäden wusste.
Antwort geschrieben am 15.05.2011 17:50:15 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 459
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Sie können gegenüber dem Verkäufer den Rücktritt von dem Kaufvertrag erklären und dann von ihm die Rückzahlung des Kaufpreises fordern. Allerdings müssen Sie dann beweisen können, dass die Räder und Felgen tatsächlich den von Ihnen behaupteten Zustand aufweisen und in dem behaupteten Zustand geliefert wurden.
Wenn der Verkäufer gewerblich handelte, können Sie den Kaufvertrag auch einfach widerrufen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 15.05.2011 18:06:28
Vielen Dank soweit für die Antwort.
Es handelt Sich um einen privaten Anbieter.
Reichen Fotos und ein Zeuge aus um den Zustand der Räder zu dokumentieren?
Wie kann ich vorgehen wenn der Verkäufer nicht auf mein Rücktrittsgesuch reagiert? Denn ich habe ja bereits die Rückabwicklung gefordert. Außerdem hoffe ich das es dann noch Zeitlich im richtigen Rahmen liegt. (Fristgerecht)
danke im voraus.
freundliche Grüße
Vielen Dank soweit für die Antwort.
Es handelt Sich um einen privaten Anbieter.
Reichen Fotos und ein Zeuge aus um den Zustand der Räder zu dokumentieren?
Wie kann ich vorgehen wenn der Verkäufer nicht auf mein Rücktrittsgesuch reagiert? Denn ich habe ja bereits die Rückabwicklung gefordert. Außerdem hoffe ich das es dann noch Zeitlich im richtigen Rahmen liegt. (Fristgerecht)
danke im voraus.
freundliche Grüße
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 15.05.2011 20:56:52
Sehr geehrter Ratsuchender,
ein Zeuge reicht aus, die Fotos helfen, wenn der Zeuge bezeugen kann, dass die Fotos den Zustand der Räder beim Auspacken darstellen.
Wenn der Verkäufer nicht auf Ihre Rücktrittserklärung reagiert, können und sollten Sie einen Anwalt einschalten und den Verkäufer verklagen.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Ratsuchender,
ein Zeuge reicht aus, die Fotos helfen, wenn der Zeuge bezeugen kann, dass die Fotos den Zustand der Räder beim Auspacken darstellen.
Wenn der Verkäufer nicht auf Ihre Rücktrittserklärung reagiert, können und sollten Sie einen Anwalt einschalten und den Verkäufer verklagen.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
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