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Frage geschrieben am 08.09.2010 20:47:09

Altersteilzeit

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 931
Ich bin seit 01.12.2009 in Altersteilzeit.
Arbeitsphase ab 01.12.2009 - 30.04.2012
Freizeitphase ab 01.05.2012 - 30.09.2014
Ich habe eine tägliche Arbeitszeit von 4 Stunden in Gleitzeit.
Aufgrund von mehr Arbeit im Betrieb arbeite ich jeden Tag mehr als 4 Stunden. Ich habe bis jetzt ca. 120 Überstunden. Diese Mehrarbeit muss ich aber wieder abbauen.
Gibt es in Altersteilzeit die Möglichkeit, dass meine täglichen 4 Stunden auf 5 oder 6 Stunden erhöht werden?
Mit freundlichen Grüßen



Antwort geschrieben am 08.09.2010 21:41:45
Rechtsanwalt Manfred Kaussen
Calauer Str. 33, 01983 Großräschen, Tel: 035753 5914, Fax: 035753 16660
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Sehr geehrter Ratsuchender,

eine Erhöhung der Arbeitszeit während der Arbeitsphase des Altersteilzeitvertrages ist nicht möglich. Die zu Beginn des Altersteilzeitvertrages ermittelte Arbeitszeit ist bindend.

Eine entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichtes finden Sie unter:
BAG, Urteil vom 11.04.2006, Aktenzeichen: 9 AZR 369/05

Ich hoffe, Ihnen erste Anhaltspunkte gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichem Gruß

Kaussen
Rechtsanwalt


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