Frage geschrieben am 08.09.2010 20:47:09
Altersteilzeit
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 931Arbeitsphase ab 01.12.2009 - 30.04.2012
Freizeitphase ab 01.05.2012 - 30.09.2014
Ich habe eine tägliche Arbeitszeit von 4 Stunden in Gleitzeit.
Aufgrund von mehr Arbeit im Betrieb arbeite ich jeden Tag mehr als 4 Stunden. Ich habe bis jetzt ca. 120 Überstunden. Diese Mehrarbeit muss ich aber wieder abbauen.
Gibt es in Altersteilzeit die Möglichkeit, dass meine täglichen 4 Stunden auf 5 oder 6 Stunden erhöht werden?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort geschrieben am 08.09.2010 21:41:45 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Manfred Kaussen
Calauer Str. 33, 01983 Großräschen, Tel: 035753 5914, Fax: 035753 16660
Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht, Zivilrecht, Familienrecht
Bewertungen: 127
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eine Erhöhung der Arbeitszeit während der Arbeitsphase des Altersteilzeitvertrages ist nicht möglich. Die zu Beginn des Altersteilzeitvertrages ermittelte Arbeitszeit ist bindend.
Eine entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichtes finden Sie unter:
BAG, Urteil vom 11.04.2006, Aktenzeichen: 9 AZR 369/05
Ich hoffe, Ihnen erste Anhaltspunkte gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichem Gruß
Kaussen
Rechtsanwalt
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