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Frage geschrieben am 03.04.2009 17:38:25

Altersrente in Spanien

Rechtsgebiet: Sozialversicherungsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1616
Meine Schwester lebt seit Jahrzehnten in Spanien, hat dort auch als Angestellte gearbeitet. Seit langem lebt sie nur noch von Einkünften aus freier journalistischer und Übersetzertätigkeit. Obwohl jetzt 67 Jahre alt, hat sie bisher keinen Antrag auf Altersrente gestellt, weil sie der Meinung ist, in Spanien dürfe man zur Rente nichts hinzuverdienen.
Trifft das zu? Falls nicht, muss die Rente in Deutschland oder in Spanien beantragt werden?


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Diese Antwort ist vom 3.4.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 03.04.2009 18:46:42
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
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Sehr geehrter Ratsuchender,

ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:

1.) Ein Anspruch auf Rente in Deutschland besteht nur dann, wenn die Anwartschaftszeit erfüllt ist. Sollte Ihre Schwester in Deutschland keine entsprechenden Beiträge geleistet haben, so hat sie keinen Rentenanspruch.

2.) Auch in Spanien muss eine Anwartschaftszeit erfüllt sein, welche 15 Jahre beträgt. Eine Altersrente kann ab dem 65.Lebensjahr bezogen werden. Zutreffend ist allerdings leider auch, dass ein Rentner in Spanien keinen Hinzuverdienst haben darf. Ihre Schwester sollte sich an den spanischen Rententräger wenden und eine Berechnung durchführen lassen, ob sich der Bezug einer Rente finanziell rentiert oder ob sie weiterhin ihrer Tätigkeit nachgehen sollte bzw. möchte.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage hinreichend beantworten konnte. Für eine kostenlose Nachfrage stehe ich gerne zur Verfügung.

MIt freundlichen Grüßen

RA Jeremias Mameghani

Rechtsanwälte Vogt
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