Frage geschrieben am 27.01.2012 19:04:38
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Rechtsgebiet: Sozialversicherungsrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 298Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Antwort geschrieben am 27.01.2012 19:24:53 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Jürgen Vasel
Reinhäuser Landstraße 80, 37083 Göttingen, Tel: 0551/43600, Fax: 0551/43620
Vertragsrecht, Baurecht, priv., Mietrecht, Sozialrecht, Familienrecht
Bewertungen: 18
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Nein, es ist ausreichend, daß Sie zu Beginn des Rentenbezuges als schwerbehinderter Mensch anerkannt sind (§ 236a Abs. 1 Nr. 2 SGB VI).
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhet. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Vasel
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