Antwort geschrieben am 14.03.2011 12:35:41 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Guido Matthes
Fuhrstr. 4, 58256 Ennepetal, Tel: 0 23 33 / 83 33 88, Fax: 0 23 33 / 83 33 89
Arbeitsrecht, Kaufrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Reiserecht
Bewertungen: 407
Fuhrstr. 4, 58256 Ennepetal, Tel: 0 23 33 / 83 33 88, Fax: 0 23 33 / 83 33 89
Arbeitsrecht, Kaufrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Reiserecht
Bewertungen: 407
Ihre gestellte Frage beantworte ich wie folgt:
Bei der von Ihnen zitierten Leistungsbewertung handelt es sich nach der üblichen Notenskala um eine Bewertung mit "gut"; vgl. z.B. LAG Hamm, Urteil 13.02.1992, Az.: 4 Sa 1077/91.
Zweifel an der Leistung des Mitarbeiters bestehen hier nicht, da es sich um eine gängige Standardformulierung handelt.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick in der Sache verschafft zu haben. Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen kann. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte
Götz, Matthes & Wallhöfer
Fuhrstr. 4
58256 Ennepetal
Tel: 0 23 33 / 83 33 88
Fax: 0 23 33 / 83 33 89
www.so-geht-recht.de
www.rechtsanwalt-ennepetal.com
www.erbrecht-ennepetal.de
www.mietrecht-ennepetal.de
www.verkehrsrecht-ennepetal.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 14.03.2011 13:05:44
Zweifelsfrei ist die Formulierung "stets zur unserer vollen Zufriedenheit" die Bewertung guter Arbeitsleistungen. Unklar war mir jedoch, ob sich wegen der Wortwahl "KONNTE die an sie gestellten Anforderungen stets zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllen" anstelle der üblicherweise verwendeten Formulierung "HAT die an sie gestellten Anforderungen stets zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt" eine zusätzliche Verklausulierung dahinter verbirgt.
Zweifelsfrei ist die Formulierung "stets zur unserer vollen Zufriedenheit" die Bewertung guter Arbeitsleistungen. Unklar war mir jedoch, ob sich wegen der Wortwahl "KONNTE die an sie gestellten Anforderungen stets zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllen" anstelle der üblicherweise verwendeten Formulierung "HAT die an sie gestellten Anforderungen stets zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt" eine zusätzliche Verklausulierung dahinter verbirgt.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 14.03.2011 13:28:11
Sehr geehrter Fragestellerin,
es gibt keinen Grund, zwischen diesen beiden Formulierungen eine Unterscheidung zu machen. Beide Formulierungen sind üblich, ebenso wie noch alternativ "Sie arbeitete stets zu unserer vollen Zufriedenheit". Maßgeblich an der Formulierung ist ausschließlich die Angabe "stets zu unserer vollen Zufriedenheit".
Eine Verklausulierung zwischen "konnte" und "hat" ist mir in meiner Praxis noch nicht bekannt geworden, wird in der gängigen Literatur nicht erwähnt und dürfte auch sicherlich nicht von einem Leser des Zeugnisses angenommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragestellerin,
es gibt keinen Grund, zwischen diesen beiden Formulierungen eine Unterscheidung zu machen. Beide Formulierungen sind üblich, ebenso wie noch alternativ "Sie arbeitete stets zu unserer vollen Zufriedenheit". Maßgeblich an der Formulierung ist ausschließlich die Angabe "stets zu unserer vollen Zufriedenheit".
Eine Verklausulierung zwischen "konnte" und "hat" ist mir in meiner Praxis noch nicht bekannt geworden, wird in der gängigen Literatur nicht erwähnt und dürfte auch sicherlich nicht von einem Leser des Zeugnisses angenommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt
Bewertung der Antwort vom Fragesteller |
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Matthes direkt

