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Alte Prospekte - kopieren und verkaufen - Urheberrecht??


11.01.2011 17:05 |
Preis: ***,00 € |

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jan Wilking


| in unter 2 Stunden

Vorhaben: Hersteller von z.B. Geräten haben vor 20-30 Jahren Prospekte verlegt und diese kostenfrei an Kunden weitergegeben. Heute sind diese Porspekte eine Seltenheit und unter Umständen sehr gesucht. Ich würde gerne Kopien von meinen Originalen machen, die ich besitze und diese weiterverkaufen. Geht das oder mache ich mich strafbar? Welche zeitlichen Limits sind unter Umständen zu beachten?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 11 weitere Antworten zum Thema:
Kopieren verkaufen
11.01.2011 | 18:03

Antwort

von

Rechtsanwalt Jan Wilking
450 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Bei einem Werbeprospekt kann zum einen der Text als Sprachwerk nach § 2 Abs.1 Nr.1 UrhG geschützt sein (siehe z.B. LG Berlin, GRUR 1974, 412). Zudem können Fotos und Zeichnungen Schutz nach § 2 Abs.1 Nr.5+7 genießen.

Nicht jede gestalterische Leistung aus den o. g. Bereichen unterfällt allerdings dem Urheberrechtsschutz. Erforderlich ist zusätzlich, dass es sich um eine geistige Schöpfung handelt, in der persönliche Züge des Werkschaffenden zum Ausdruck gelangen, § 2 Abs.2 UrhG. Arbeitsergebnisse, die auf rein handwerklichen Fähigkeiten basieren (etwa Fotografien ohne künstlerischen Aussagegehalt und rein beschreibende Texte) fallen aus diesem Bereich heraus. Bei Schriftwerken, die keine literarischen Werke sind, sondern einem praktischen Gebrauchszweck dienen, liegen die Durchschnittsgestaltung, das rein Handwerksmäßige, Alltägliche und Banale außerhalb jeder Schutzfähigkeit. Aber auch das bloße Überragen des rein Handwerklichen und Alltäglichen genügt nicht, sondern die untere Grenze der Urheberrechtsfähigkeit beginnt erst in einem erheblich weiteren Abstand. Erforderlich ist ein deutliches Überragen der Gestaltungstätigkeit gegenüber der Durchschnittsgestaltung, weil hier ein weiter Bereich von Formen liegt, die jedem zugänglich bleiben müssen. Bezüglich des Textes hat das LG München I mit Urteil vom 21. Februar 2007 – 21 O 6894/06 allerdings Urheberrechtsschutz für einen Prospekt bejaht, da trotz der Vorgaben für die Konzeption und Ausführung der sprachlichen Darstellung ein nicht unerheblicher gestalterischer Spielraum verbleibe und die ganz überwiegende Mehrzahl der Textteile auf vielfältige Weise dargestellt und gegliedert hätte werden können.

Inwieweit die von Ihnen angesprochenen Prospekte Urheberrechtsschutz genießen, muss also für jeden Prospekt im Einzelfall überprüft werden und lässt sich aus der Ferne natürlich nicht beurteilen. Wenn es sich aber um gefragte Sammlerstücke handelt, besteht durchaus die Möglichkeit, dass Urheberrechtsschutz besteht. Zu beachten ist auch, dass Prosuktfotos, die keine Werkqualität besitzen, zumindest als Lichtbilder gemäß § 72 UrhG geschützt sein dürften.

Hat der Prospekt entsprechende Werksqualität, erlöschen die Rechte hieran erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (§ 64 UrhG) oder, wenn kein Urheber genannt ist, 70 Jahre nach Veröffentlichung, § 66 UrhG. Für die oben genannten Lichtbilder gilt eine Schutzfrist von 50 Jahren nach Veröffentlichung, § 72 Abs.3 UrhG. Da diese Schutzfristen noch nicht abgelaufen sind, würde das Kopieren und der anschließende Verkauf der Kopien somit eine Verletzung des Urheberrechts darstellen.


Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Projekt! Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.

Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking
Tirpitzstr. 21
26122 Oldenburg

Tel. 0441-7779786
Fax 0441-7779346

info@jan-wilking.de
www.jan-wilking.de

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Jan Wilking
Oldenburg

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