Frage geschrieben am 19.07.2011 01:09:54Alleinvertriebsrecht im internationalen Handel
Rechtsgebiet: Internationales Recht | Einsatz: € 35,00 | Status:
Geschlossen | Aufrufe: 690
Hallo. Wir sind eine Firma mit einem Vertrieb eines Nischenproduktes, welches aus Asien bezogen wird. Da wir professionell arbeiten möchten, haben wir auch Fachpersonal eingestellt, um den Kunden einen gewissen Service bieten zu können. Dieses Fachpersonal muss auch bezahlt werden! Bis vor kurzem hatten wir das Glück, dass keine Hobby-Mitbewerber die Ware entdeckt haben. Nun beziehen diese das Nischenprodukt von unserem Hersteller. Das ist jedoch nicht das größte Problem. Das eigentliche Problem ist, dass diese die Produkte über Billigangebote in diversen Online-Shops "verschleudern". Die Konsequenz: Die Preise gehen in den Keller und wir müssen mit! Nun ist unsere Frage: zum 1. rein moralisch: wie sollen wir dem Asiaten klar machen, dass wir ein Alleinvertriebsrecht wollen. Schließlich können sich unsere bisherigen Einkaufszahlen sehen lassen. Die Asiaten scheinen dieses Thema jedoch nicht besonders ernst zu nehmen, da wir Sie schon einmal darauf angesprochen haben. Man hat uns ein Alleinvertriebsrecht mündlich zugesichert, leider ist es jedoch nicht dabei geblieben. Mit einem Boykott zu drohen, oder dies durchzusetzen würde die Konkurrenz natürlich nur noch weiter bestärken. Ergo: Eine zwiespältige Angelegenheit. Zum 2. wie könnte man das ganze rechtlich durchsetzten, anhand welcher Verträge etc. und kennen die Chinesen so etwas überhaupt? Vielen Dank im Voraus!
-- Einsatz geändert am 19.07.2011 02:06:32
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