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Frage geschrieben am 10.04.2011 04:02:22

Alleinige Verwertungsrechte an einem Sachbuch

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 829
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Hallo. Ich benötige eine rechtliche detaillierte Beratung. Ich habe über das Auktionshaus eBay die alleinigen Verwertungsrechte an einem Sachbuch mit dem Titel " Schlüsseldienst - S öffnen sie jede Tür " erworben für 405 Euro. Der Autor hat mir sämtliche Rechte an dem Buch abgetreten nach Zahlung. Ich habe bereits 3 Stück in Form einer Pdf Datei über das Auktionshaus ebay verkauft, und beabsichtige in Zukunft über Grosshändler das Buch zu versteigern. Da ich es als pdf Datei versende, ist natürlich die Möglichkeit da, dass es von Kunden weiter angeboten wird, die keine Lizenz von mir zum Weiterverkauf erhalten haben. Ich benötige nun die Auskunft, ob ich das erworbene Buch patentieren lassen kann, so dass dieses geschützt ist, wie hoch hierfür die Kosten sind und wo ich dies machen muss. Um Antwort wäre ich dankbar


Sehr geehrte Ratsuchende,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Ein Patent schützt nur neue technische Erfindungen, keine Bücher.

Ich gehe aber davon aus, dass es sich um ein mehrseitiges Buch mit ausführlichen individuellen Erläuterungen handelt, dass zudem Fotos oder andere Abbildung enthält. Dieses dürfte daher als Sprachwerk urheberrechtlichen Schutz gemäß § 2 Absatz 1 Nr.1 UrhG genießen, ohne dass eine Registrierung notwendig ist. Das ausschließliche Nutzungsrecht an einem solchen Sprachwerk berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen, § 31 Absatz 3 UrhG.

Da sie nach Ihrer Aussage die alleinigen Nutzungsrechte an dem Buch erworben haben, können Sie jedem anderen (selbst dem Urheber) die Vervielfältigung und Verbreitung untersagen und im Falle einer Verletzung Ihrer ausschließlichen Verwertungsrechte an dem Buch Unterlassung und Schadensersatz gemäß § 97 UrhG vom Verletzer verlangen.


Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.

Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Jan Wilking
Tirpitzstr. 21
26122 Oldenburg

Tel. 0441-7779786
Fax 0441-7779346

info@jan-wilking.de
www.jan-wilking.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 10.04.2011 19:00:44

Hallo. Der bisherige Autor, der dass Buch geschrieben hat, plant für Mitte 2011 eine AKTUELLE Überarbeitung des Buches und will dieses dann in einer Neuverfassung herausbringen. Darf er dass dann auch oder verstösst er hier gegen das Urheberecht, da sie ja mitgeteilt haben, dass ich selbst ihm die Vervielfältigung verbieten darf
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 10.04.2011 20:19:57

Vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Die Einräumung von Nutzungsrechten bezieht sich in der Regel nur auf das Werk in seiner aktuellen Fassung, nicht auf dessen Bearbeitungen. Insofern würde das Recht zur Veröffentlichung einer wesentlichen Neubearbeitung beim Urheber liegen, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

Werden allerdings nur unwesentliche Änderungen durchgeführt und entsteht hierdurch kein selbständig schützenswertes Werk, handelt es sich nicht um eine Bearbeitung im urheberrechtlichen Sinne. In diesem Fall würde es bei der Regelung des § 31 Absatz 3 UrhG bleiben, wonach Sie das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die Ihnen erlaubte Art nutzen können. Es käme dann darauf an ob sich der Urheber eine entsprechende eigene Nutzung vorbehalten hat, was grundsätzlich möglich ist.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Alleinige Verwertungsrechte an einem Sachbuch | Gesamtbewertung: 4.6/5 | Datum: 2011-04-10
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