Alleinerbe / Pflichtanteil
03.10.2006 19:04 |
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Erbrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
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Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Vater ist kürzlich verstorben. Meine Mutter hatte sich schon vor über 25 Jahren von ihm scheiden lassen. Inzwischen hat er das dritte Mal geheiratet. Aus der Ehe mit meiner Mutter sind wir die drei einzigen Kinder entstanden.
Laut Gerüchte zufolge soll nun die dritte Frau als Alleinerbin eingesetzt worden sein.
Nun meine Fragen:
- Wenn das Testament eröffnet wird, erfahren wir drei Kinder etwas davon, selbst wenn seine dritte Frau als Alleinerbin eingesetzt worden ist? Wie ist da das Vorgehen geregelt?
- Wenn die dritte Frau tatsächlich als Alleinerbin eingesetzt worden ist, haben wir dann wenigstens ein Recht auf unseren Pflichtanteil?
- Wie groß wäre der Pflichtanteil? Ich dachte immer, dass wir Kinder die Hälfte erben, aber ich habe schon gehört/gelesen, dass es auch nur ein Viertel seines Vermögens sein kann. Woran ist das geknüpft?
- Seine dritte Frau hatte aus ihrer ersten Ehe ebenfalls schon zwei erwachsene Kinder. Haben diese Kinder auch ein Recht auf den Pflichtanteil, obwohl sie nicht die leiblichen Kinder sind, und niemals mit meinem Vater zusammengelebt haben? Müssten wir unseren Pflichtanteil mit diesen 2 Kindern teilen?
- Wie soll ich in den weiteren Schritten vorgehen, wenn seine dritte Frau tatsächlich als Alleinerbin eingesetzt worden ist? Kann ich meinen Pflichtteil anfordern? Wie gehe ich da im Einzelnen vor (Rechtsanwalt)? Mit welcher Höhe der Rechtsanwaltkosten muss ich da rechnen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
-- Einsatz geändert am 03.10.2006 20:00:51
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