Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
327992
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 11.03.2010 09:52:40

Alleinbeauftragung eines Maklers ohne meine Zustimmung

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1159
Wir sind im Januar 2010 rechtskräftig geschieden worden und beide je zu ½ Eigentümer eines Reihenhauses.
Lt. gerichtlichem Vergleich bewohne ich das Haus bis zum Verkauf, ohne eine Nutzungsentschädigung an meinen Exehmann zahlen zu müssen. Ich trage jedoch die laufenden Kosten des Hauses.
Gerichtlich wurde festgelegt, dass wir das Haus verkaufen. Wir haben uns verpflichtet, dafür alle erforderlichen Erklärungen und Handlungen abzugeben.
Meine Exmann hat vorgestern ohne meine Zustimmung einen Makler beauftragt, der für uns zwar kostenfrei tätig ist, sich aber vorbehält, dass Haus im Alleinauftrag zu veräußern.
Ich habe meinem Exmann vorgestern per E-Mail mitgeteilt, dass ich grundsätzlich gegen eine -für uns kostenfreie- Maklerbeauftragung nichts einzuwenden habe, jedoch nur unter der Bedingung, dass wir das Haus auch privat zu verkaufen können, da viele Kaufinteressenten die Maklerkosten nicht in Kauf nehmen. Daraufhin teilte mir mein Exmann mit, dass es für einen Privatverkauf zu spät sei und er den Makler bereits beauftragt hat und das der Makler mit einem parallelen Privatverkauf nicht einverstanden ist.
Seit gestern bombardiert mich der Makler mit Anrufen zwecks Vereinbarung eines Besichtigungstermins.
Nun meine Frage:
Kann mein Exmann ohne meine Zustimmung diesen Makler beauftragen und habe ich das Recht, das Haus trotzdem privat anzubieten ohne dass Maklergebühren gezahlt werden müssen, denn ich habe diesen Makler ja nicht beauftragt?
Sollte das Recht auf der Seite meines Mannes stehen, wie oft muss ich künftige Besichtigungstermine hinnehmen, reicht da ein Tag in der Woche aus und habe ich das Recht auf eine Kopie des Maklervertrages sowie Mitspracherecht, was den Kaufpreis anbelangt?
Im Voraus meinen besten Dank


Antwort geschrieben am 11.03.2010 14:05:22
Rechtsanwalt Marco Liebmann
Hauptstraße 70, 18510 Abtshagen, Tel: 038327 / 459821, Fax: 038327 / 459822
Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Erbrecht, Öffentliches Baurecht
Bewertungen: 339
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrte Ratsuchende,

ich möchte Ihre Fragen auf Grund des dargelegten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:

Ich weise darauf hin, dass dies einer ersten Orientierung über die bestehende Rechtslage dient und ein ggf. persönliches Beratungsgespräch bei einem Anwalt Ihrer Wahl nicht ersetzt.

Das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann die rechtliche Beurteilung beeinflussen.

Dies vorangestellt beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Grundsätzlich werden Sie, nachdem die Ehe bereits zum Zeitpunkt der Beauftragung des Maklers geschieden war, aus dem Maklervertrag nicht mitverpflichtet. Jedoch haben Sie sich im Rahmen des gerichtlichen Vergleiches dazu verpflichtet, entsprechende Erklärungen, die für den Verkauf des Hauses notwendig sind, abzugeben.

Aus einem nur von dem Ehemann unterzeichneten Maklervertrag betreffend den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Mietvertrags über ein Wohnhaus ist auch die Ehefrau verpflichtet, wenn die nach außen in Erscheinung getretene Abstimmung der Ehegatten ergibt, dass der Vertragsschluss in den Geltungsbereich des § BGB § 1357 BGB fallen soll (LG Darmstadt Beschluss vom 25. 8. 2005 - 25 S 81/05).

Auch wenn nach der Scheidung § 1357 BGB nicht mehr anwendbar ist, haben hier auf Grund der Verpflichtung aus dem gerichtlichen Vergleich, die selben Grundsätze zu gelten.

Hierzu gehört auch üblicherweise das Einbeziehen eines Maklers, der den Hausverkauf übernimmt.

Möglich in Maklerverträgen ist auch ein Alleinauftrag des Maklers unter Ausschluss des privaten Verkaufes durch Individualvereinbarung.

Bezüglich des Kaufpreisanspruches haben Sie selbstverständlich auch weiterhin ein Mitspracherecht.

Für die Anzahl der Besichtigungstermine gibt es kein vorbestimmtes Schema, sondern richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls. In Ihrem Fall ist auf Grund der Verpflichtung beider Ehegatten, dass Haus zu veräußern eher von einer häufigeren Hausbesichtigung auszugehen, die bei wenigstens 2 Besichtigungen in der Woche liegen dürften. Diesbezüglich ist eine Abstimmung unter Berücksichtigung Ihrer übrigen Verpflichtungen (Erwerbstätigkeit, verb. Termine etc.) vorzunehmen.

Eine wöchentliche Besichtigung erscheint auch unter Berücksichtigung der Belange eines Mieters zumutbar (LG Kiel WM 1993, 52), so dass dies dann auch wohl erst Recht für einen Eigentümer gelten muss, der sich verpflichtet hat, dass Haus zu verkaufen, wobei hier wohl eine Häufigkeit von 2 Besichtigungen in der Woche noch als zumutbar angenommen werden kann.

Bedauerlicherweise lässt sich für Sie daher kein günstigeres Ergebnis mitteilen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen dennoch einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage geben und Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantworten.

Bestehende Unklarheiten beantworte ich Ihnen gern innerhalb der kostenlosen Nachfragefunktion, wobei ich darum bitte, die Vorgaben dieses Forums zu beachten.

Darüber hinausgehende Fragen beantworte ich Ihnen gern im Rahmen einer Mandatserteilung.
Durch eine Mandatserteilung besteht auch die Möglichkeit einer weiterführenden Vertretung.

Die Kommunikation bei größerer Entfernung kann via Email, Post, Fax und Telefon erfolgen und steht einer Mandatsausführung nicht entgegen, sofern Sie der Nutzung dieser Möglichkeiten aufgeschlossen gegenüberstehen.

Eine weiterführende Vertretung zieht allerdings weitere Kosten nach sich. Im Fall einer Beauftragung würde ich den hier gezahlten Einsatz auf meine nachfolgenden Gebühren vollständig anrechnen.


Mit freundlichen Grüßen

Marco Liebmann
Rechtsanwalt

Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Liebmann direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Mietrecht, Wohnungseigentum letzten Monat:

132
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

327992
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94114
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Alleinbeauftragung   Maklers   Zustimmung