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Alkoholsucht des Ehemannes


02.01.2010 20:47 |
Preis: ***,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Oliver Wöhler


| in unter 2 Stunden

Guten Tag,

seit 8 Jahren bin ich mit einem Alkoholiker verheiratet. Dies habe ich vor der Ehe gewußt, zu diesem Zeitpunkt war er trocken.
Ein halbes Jahr war alles eitel Sonnenschein und dann ging es los...
Ich möchte hier nicht lange beschreiben, was ich alles mitgemacht habe, sondern brauche dringend ein paar rechtliche Auskünfte:

Mein Mann bezieht eine EU-Rente, hatte einen 400€ Job, den er vor 2 Wochen ohne triftigen Grund einfach gekündigt hat. Dazu muß ich sagen, dass mein Gatte ein sogenannter Quartalsäufer ist, der gut und gerne auch einmal 3-4 Wochen ohne Alkohol auskommt. Dann gehts aber richtig los...Der Arbeitgeber hatte wohl akzeptiert, dass er mal 2 Wochen nicht erschien.

Die Wohnung in der wir leben ist eine Eigentumswohnung, die mir allein seit 15 Jahren gehört. Ich bin allein im Grundbuch eingetragen.

Ich habe einen sehr anstrengenden Beruf ( Einzelhandel) und bin fast jeden Tag von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr aus dem Haus. Wenn er mal wieder seine Säufertour hat, kommt er mitten in der Nacht ( ca.2.00 Uhr bis 4.00 Uhr) nach Hause und randaliert. Er zieht mir die Bettdecke weg und attakiert mich stundenlang verbal. Mitunter schläft er nach stundenlangem Gelaber seinen Rausch aus, um mich wiederum nach 2 Stunden zu wecken, weil er neuen Stoff braucht...

Kurzum können Sie sich denken, dass dies nach so vielen Jahren unerträglich ist, auch weil die Leistungsfähigkeit in anderen Bereichen irgendwann einmal nachlässt.

Wenn ich ihn bitte, nicht mitten in der Nacht betrunken nach Hause zu kommen, lacht er mich aus oder beteuert, dies nie wieder zu tun.

Mehrmals hat er eine Ausnüchterung in der Klinik mit anschließender Entgiftung hinter sich. Jedes mal haut er einfach ab. Er weigert sich mit Händen und Füßen, eine Therapie zu machen oder durchzuhalten

Ich bin inzwischen so weit, einfach alles liegen und stehen zu lassen, weil es nicht mehr auszuhalten ist.

Wenn ich mich scheiden lasse, werde ich wahrscheinlich die Wohnung verlieren, weil ich für diesen Superhelden auch noch Unterhalt zahlen muß.
Kann dies sein? Und muß ich diesen Mann überhaupt in meiner Wohnung dulden und mich quälen lassen?

Bitte geben Sie mir einen wirklich guten Rat, was für mich eigentlich noch möglich ist.

Vielen Dank.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 6 weitere Antworten zum Thema:
Ehemannes
02.01.2010 | 22:08

Antwort

von

Rechtsanwalt Oliver Wöhler
698 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Frage.

Sie sollten die bisherige Situation keinesfalls weiter dulden und Sie haben auch rechtlich gute Möglichkeiten Ihre Lage zu ändern.

Auch aus der Erfahrung ist Ihnen dringend zu raten jetzt einen Schnitt zu machen. Ihr Mann wird nichts ändern, solange Sie sein Verhalten weiter tolerieren. Sie können sowohl nach § 2 GewSchG, als auch nach § 1361 b I BGB von Ihrem Mann verlangen, dass Ihnen die Wohnung zur alleinigen Nutzung überlassen wird. § 1361 b I S.3 BGB bestimmt, dass besonders berücksichtigt werden soll, welcher Ehegatte Eigentümer der Ehewohnung ist. In der Regel ist dem Eigentümer auch die alleinige Nutzung durch das Gericht zuzusprechen, dies gilt um so mehr, als das der Eigentümer auch der Verletzte ist.

Es ist in Ihrem Fall sicher, dass das Familiengericht Ihnen die Wohnung zur Nutzung zuweisen würde. Dies hat mit dem Eigentum an sich nichts zu tun, dies bleibt ohnehin bei Ihnen. Das Gericht entscheidet auf Antrag nur, welcher Ehegatte bei Trennung die Wohnung weiter nutzen darf. Sie sollten zunächst Ihrem Mann mitteilen, dass Sie sich (zumindest auf Zeit) trennen wollen und Sie sollten ihm eine Frist zum Auszug setzen. Dies können Sie natürlcih auch alles per Anwalt tun. Wenn Sie befürchten dass es zu einem Übergriff kommt, können Sie aber auch gleich bei Gericht eine einstweilige Anordnung beantragen, die meistens direkt auf Antrag und ohne mündliche Verhandlung erlassen wird. Sie können Ihren Mann dann notfalls mit Gewalt entfernen lassen. Besser wäre es natürlich, wenn er freiwillig auszieht. Sollte es eine akute Bedrohung geben, dann können Sie auch die Polizei rufen, die einen Platzverweis aussprechen kann.

Es ist also rechtlich kein Problem Ihren Mann aus der Wohnung zu entfernen.

Auch was den Unterhalt angeht, haben Sie gute Aussichten. Zwar zählt Alkoholabhängigkeit auch unterhaltsrechtlich als Krankheit, es wird aber erwartet, dass der "Kranke" alles tut um wieder gesund zu werden. Nach Ihrer Schilderung wären Ihrem Mann auch hier wg. des Abbruchs der Therapie Versäumnisse vorzuwerfen. Es spricht auch einiges dafür, dass Ihr Mann seinen evtl. Anspruch auf Unterhalt wg. seines Verhaltens in der Vergangenheit verwirkt hat. Hier käme es aber auf die konkreten Umstände an. Desweiteren ist Ihr Mann durchaus in der Lage in Teilzeit zu arbeiten, was er ja in der Vergangenheit bewiesen hat. Wenn er aus Arbeit und seiner Rente zusammen 1000 € pro Monat erzielen könnte, wäre sein Bedarf unterhaltsrechtlich ohnehin abgedeckt. Dies gilt jedenfalls für die Zeit nach einer Scheidung, denn hier gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Bricht ein Suchtkranker eine Therapie ab, dann ist das Vorwerfbar und führt zum Verlust des Unterhalts (vgl. KG FamRZ 2001, 1617). Wenn Ihr Mann also trotz der Sucht in der Lage war, die Notwendigkeit einer Therapie zu erkennen und es trotzdem unterlassen hat, dann wäre sein Anspruch auch nach § 1579 BGB verwirkt.

Es spricht in Ihrem Fall also sehr viel dafür, dass Sie keinen Unterhalt für den Fall der Trennung zahlen müssten.

Ich rate dringend zu anwaltlicher Hilfe in Ihrer Lage.










ANTWORT VON
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Alfeld

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