Alkohol im Straßenverkehr / MiStra öffentlicher Dienst
20.03.2006 17:50 |
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Verkehrsrecht
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Rechtsanwalt Thomas Bohle
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Sehr geehrte Damen und Herren !
Ich war kürzlich auf einer Feier und bin mit dem Fahrrad nach Hause gefahren. Dummerweise habe ich mich für eine Strecke von 500m ins Auto gesetzt, um mir etwas zu essen zu holen. Auf dem Rückweg wurde ich von einer Polizeistreife angehalten. Der Pustewert des Alkoholtestgerätes betrug 1,37 Promille. Ich habe fahrlässig gehandelt, da ich mich noch für fahrtüchtig hielt, habe niemanden geschädigt, aber hatte vergessen, das Autolicht anzumachen.
Nun meine wichtigste Frage; ich bin seit dem 1.2. Angestellter im öffentlichen Dienst an einer Schule des Landes Niedersachsen. Bekommt mein Dienstherr, also die Landesschulbehörde und mein Schulleiter von der Staatsanwaltschaft im Rahmen der Mitteilungen in Strafsachen eine Nachricht ? Kann sich dies negativ auf meine Probezeit und spätere Verbeamtung auswirken ( evtl. sogar Kündigung) ?
Der Polizeibeamte sagte mir, das ich mit einem Führerscheinentzug von 9 Monaten und einer Geldsrafe in Höhe eines Monatsgehaltes zu rechnen habe.Kann die Geldstrafe aufgrund familiärer Unterhaltsverpflichtungen (2 Kinder,eheähnliche Gemeinschaft) reduziert werden und ist der Führerscheinentzug aufgrund eines langen Dienstweges abzumildern ?
Mir wurde bereits geraten, dass ich eine schriftliche Stellungnahme einreichen soll. Lohnt es sich trotz des recht eindeutigen Sachverhaltes einen Anwalt einzuschalten ?
Für eine Beantwortung wäre ich ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem?
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