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Aktienkauf über Bank misslungen


| 29.07.2009 16:46 |
Preis: ***,00 € |

Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Karlheinz Roth




Hallo Liebe Anwälte.
Ich habe gestern den Fehler meines Lebens gemacht.Ich wollte Aktien kaufen,habe dazu meine Bankberaterin angerufen,es ging um eine Kaufsumme von 23000 Euro die ich ausgeben wollte,der Kurswert lag 0,06Euro/Cent.Da sie mir ein Beispiel gab was die Aktien kosten würden wenn aber zu 0,08 Euro/Cent das Stück kosten würde,sagte ich darauf hin das man ja ein Limit setzen könnte.Sie meinte das sie mich eigentlich nicht Beraten dürfe aber sie hielt es besser kein Limit zu setzen,stattdessen die Stückzahl die ich kaufen wollte zu reduzieren.Ab diesen moment hatte ich schon abgeschaltet und mich von Ihrer Kompetens leiten lassen,da ich auch ein föllig Anfänger und neuling in sachen Aktien bin.Gesagt getan,sie hat den Order eingegeben und der Schock ist das ich nun 0,12 EUro/Cent das Stück kaufen muste,das macht eine Kaufsumme von 40000 Euro!!!!!.Dann fragte sie mich ob sie das sofort Stornieren sollte und meinte sie fragt Ihre eigentliche in der Bank sitzende "Aktienspezialisten" Kurz danach rief sie mich zurück,aber der Deal war gelaufen und nicht rückgängig zu machen.
Da fühle ich mich sehr fehlgeleitet und Unvantwortungsvoll behandelt.Nun weiss ich das Jeder solche käufe nie ohne Limit geordert hätte,wenn sie aber keine Ahnung von soetwas hat und mich nicht richtig Beraten kann soll die es doch seinlassen!!Als Ich heute bei meiner Bank angerufen habe ,hatte ich gleich den Filialleiter drann,der meinte die haben das Telefonat bei der Order mitbekommen und sie hätte das Limit vorgeschlagen aber ich wollte es nicht..Es ist offensichtlich das dort zusammengehalten wird und ich als lügner dargestellt werde.
Meine Frage ist : Durfte meine Persönliche Bankberaterin einen sochen Order überhaupt annehmen??Oder durfte es nur die Aktienspezialisten??
Macht es hier sinn wegen Fehlberatung zu klagen,obwohl der Fllialleiter meine Bankberaterin in Schutz nimmt und mich als lügner darstellt???
Hätten sie ein Tipp für mich,wie ich vorgehen soll??
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 45 weitere Antworten zum Thema:
Bank
29.07.2009 | 18:45

Antwort

von

Rechtsanwalt Karlheinz Roth
639 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:

Zur Entgegennahme der Order war Ihre Kundenberaterin jedenfalls legitimiert.

Ob in Ihrem Fall tatsächlich ein Beratungsfehler gegeben ist, lässt sich seriöserweise mit dem von Ihnen geschilderten Sachvortrag leider nicht abschließend beurteilen.
Dazu wäre im Einzelnen die Kenntnis des zwischen Ihnen und Ihrer Kundenberaterin geführten Gesprächs vollen Umfangs erforderlich.
Darüber hinaus sind Sie für die Behauptung, die Bank hätte Ihnen gegenüber einen Beratungsfehler begangen, darlegungs- und beweispflichtig.

Hier werden Sie sicherlich Schwierigkeiten haben, da der Filialleiter als Zeuge für das Gespräch in Betracht kommt und bekunden wird, dass Ihre Kundenberaterin Sie ausdrücklich nach einem Limit gefragt habe, dies von Ihnen aber verneint worden sei.

Vor diesem Hintergrund ist die Beweisführung für das Vorliegen eines Beratugnsfehlers eher als schwierig einzustufen.

Ich rate Ihnen zunächst, nochmals Kontakt mit Ihrer Bank aufzunehmen, um eine für Sie akzeptable Lösung zu finden.
Sicherlich wollten Sie Akien erwerben, aber eben zu einem Gesamtkaufpreis von EUR 23.000,00 und nicht von EUR 40.000,00. Dies sollte auch der Ansatzpunkt für ein Gespräch mit der Bank sein.

Sollte das Gespräch mit den Verantwortlichen der Bank keine Lösung bringen, rege ich an, dass Sie einen Kollegen damit beauftragen zu prüfen, ob der Bank ein Beratungsfehler vorzuwerfen ist.

Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.



Nachfrage vom Fragesteller 29.07.2009 | 19:33

Danke für die Hilfreiche Antwort!!

Ich habe am Freitag einen Termin bei der Bank mit dem Filialleiter.
Da werden wir um eine Lösung sprechen,das heisst ich muste sie dazu anregen.

Ich möchte sie als Anwalt fragen :Was wäre für Sie eine akzeptable Lösung?
Da ich dadurch nun tief im Dispo Sumpf stecke,könnte ich da verlangen das die Bank auf die Dispo-Zinsen verzichtet.Oder ist in mein Fall mehr zu holen?
Wenn es zu keiner Einigung kommt würde ich sie gerne kontaktieren wollen...
MFG
P.S. Übrigens der Ansatzpunkt das "nur" für 23000 Euro kaufen wollte ist ein Super tipp---den werde ich Freitag vortragen..Danke!

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 29.07.2009 | 20:31

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihren Nachtrag.

Bei Ihrem Gespräch mit dem Filialleiter sollten Sie sich zunächst dahingehend einlassen, dass Sie Aktien zu einem Kaufpreis von EUR 23.000,00 zu erwerben beabsichtigten.
Der tatsächliche Gesamtkaufpreis von nunmehr EUR 40.000,00 korrespondiert in keiner Weise mit der von Ihnen bekundeten Kaufabsicht. Hier liegt also ein Dissens vor.

Sicherlich wäre es zunächst wohl ein Erfolg, wenn die Bank ihrerseits auf die Dispo-Zinsen verzichtete.
Auf der anderen Seite müssen Sie deutlich machen, dass Ihre Kundenberaterin alles andere als einen sattelfesten Eindruck bei dem Ordergeschäft gemacht hat, was ja auch die Rücksprache bei dem "Aktienspezialisten" dokumentiert.

Ich kann leider von hier aus ohne positive Kenntnis des gesamten Sachverhalts, insbesondere auch den Standpunkt der Bank, nicht verbindlich beurteilen, ob für Sie noch mehr als der Verzicht auf die Dispo-Zinsen zu erreichen ist.

Selbstverständlich können Sie nach dem Gespräch mit dem Filialleiter Kontakt mit mir aufnehmen.



Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth


info@kanzlei-roth.de
www.kanzlei-roth.de

Bewertung des Fragestellers 2009-07-30 | 11:42


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Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Hamburg

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