Ärztl. Wahlleistung, wenn ohne Abspr mit Pat statt
| 28.04.2010 09:54 |
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Medizinrecht
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Rechtsanwalt LL.M. (UOW, Australien) Kevin Winkler
Ich war einzig zur Herzkatheter-U 3 Tage stationär im Krkh. i. W.. Diese Untersuchungen führt dort die Medizin. Klinik des Universikätsklinikums aus A durch. So auch bei mir. Der betreffende Arzt Dr. S., den ich nicht kannte, ist, wie ich nach der Untersuchung erfuhr, Oberarzt in der Medizin.Klinik. Neben ihm waren nur Helferinnen der Medizin Klinik zugegen. Die U-Ergebnisse wurden schriftlich dem Chefarzt des Krkh i.W. und von dort meinem Hausarzt mitgeteilt; das Schriftstück trägt nur die Unterschrift des Oberarztes der Medizin. Klinik. Die Zeile für den Direktor (Prof) ist auf dem Schriftstück frei geblieben.
Jetzt erhalte ich eine PrivatRechn. des Direktors der Medizin. Klinik des UnivKlinikums (Pof.Dr.N.). Zu diesem Mann hatte ich vor, während und nach der Untersuchung keinen Kontakt; er und seine Funktion wurden mir jetzt erst durch die Rechnung bekannt. Ich gehe davon aus, dass der Direktor der Klinik Prof.Dr.N. die Privatrechnung ausgestellt hat, weil ich ärztliche Wahlleistungen im Krkhs i. W. 'geordert' hatte. Nach dem Vertrag mit dem Krkh i.W. über ärztl. Wahlleistungen sind ärztl. Leistungen außerhalb des Krkh selbstverst.pauschal einbezogen, wie üblich aber nicht konkret erwähnt.So ist das Klinikum bzw. die dortige MedKlinik ebenso nicht aufgeführt und natürlich ebensso nicht der dortige Direktor (Prof N/Ausst. d. Rechn). Mit ihm hatte ich nie Kontakt bekommen (erst durch die Rechnung wurde er mir bekannt!), ebenso natürlich nicht mit seinem Vertreter, lt. Internetauftritt der Med.Klinik ist dieser der Stellv. Direktor und Leitende OA Dr. H. Der OA Dr. S., der den Herzkatheter an mir ausführte, ist lt. Internet einer von 9 insgesamt in der Med. Klinik vorhandenen OÄ. Dieser OA machte übrigens alle Untersuch. an dem Tag, auch die der gesetzlich versicherten Kranken in dem Krkh.
Frage: Wie ist hinsichtlich der Rechnung die Rechtslage, muß ich die Privatrechnung des Direktors der Medizin.Klinik, Prof.Dr.N., bezahlen?
Ich meine nicht. Denn er hat doch keine persönliche Leistung in meinem Fall erbracht. Von dem Krkh i.W. habe ich eine Privatrechnung für die 3 Tage erhalten,und ich denke, die Med.Klinik des Universitätsklinikums erhält ihre Vergütung durch das Krkh.









