Ärger mit Makler
Sehr geehrte Anwälte,
ich habe Probleme mit einem Makler, der meiner Mutter damals zusicherte, er würde auch ohne Konkurrenzschutz arbeiten, dies hat er nur bei der Vermarktung einer WHG auch gemacht, allerdings hat er mir den Entwurf eines Vertrag für eine zweite WHG zugesendet und meinte ich soll dies zu deutlich schlechteren Konditionen unterschreiben.
Ich tat dies u.V. mit einem Hinweis, allerdings will der Makler dies so nicht akzeptieren, trotzdem hat er mir diese Ablehnung bislang nicht schriftlich bestätigt und die Anzeige bei Immonet reingesetzt, er behauptete aber, dass dies schon vor Vertragunterzeichnung drin war, weil er davon ausging, ich würde den Vertrag so akzeptieren.
Ich habe jetzt damit einen anderen Makler beauftrag, weiss aber nicht, wie ich mich weiter verhalten soll, der alte Makler hat sich nie an Absprachen gehalten, ich habe immer im Vorfeld schon für die zweite WHG mitgeteilt, dass ich ie gleichen Bedinugungen haben wollte, woran er sich aber nicht hielt, genausowenig teilte er mirt genau mit, wann er dort die Wohnungen zeigt usw, ich habe das GEfühl, als ob ihm die WHG zu klein ist und er deshalb die Leute, die bei ihm anrufen eine andere größere WHG wo er mehr Provision bekommt, schmackhaft machen will.
Ich habe jetzt in dem Schreiben dieser Vorgehensweise widersprechen und werde auch mögliche Zahlungen widersprechen, denn ich habe ja nicht fristlos gekündigt, sondern angekündigt nach Ablauf des Vertrages zu kündigen, dies wird ja sicher gehe.n.
Desweiteren habe ich dem Makler geschrieben, er möge die WHG in Dortmund weiter bis zum Ablauf vermarkten worüber ja ein Vertrag besteht, außerdem habe ich den anderen mir vorgelegten Vertrag bislang nur unter Vorbehalt unterschrieben.
Ich habe nun gesagt, dass ich automatisch zum Ablauf kündigen will.
Im einzelnen steht in dem Maklervertrag unter anderem folgendes.:
Es steht dort, dass keine anderen Makler erlaubt sind, außer man vereinbart dies.
Allerdings wurde in dem bereits unterschriebenen laufenden Vertrag erklärt, dass nur eine gewisse Vertragsstrafe fällig wird, wenn ein anderer Makler genommen wird.
In dem neuen Vertrag steht garnichts drin, so dass dies offenbar schlimmer ist oder man hier den Vertrag bricht.
Bei erfolgreicher Vermittlung wird mit dem Mieter und dem Vermieter eine Provision in Höhe von 1,19 NKM vereinbart.
( Es steht hier nichts, ob man zahlen muss, wenn in der Laufzeit keine erfolgreche Vermittlung stattfindet)
Den Punkt 7 verstehe ich seber garnicht, daher werde ich ihnen diesen mal Wort für Wort hier reinsetzen, damit sie mir sagen, ab wann und wie ich da kündigen kann, ohne das hier was anfällt, ich selber habe ja schon per Fax gekündigt und zwar automatisch zum nächstmöglichen Termin etc. und Ablauf.
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7.) Der Exklusivvertrag beginnt ab 30.04.2008 und läuft fest vereinbart 3 Monate.
Nach diesem ZEitpunkt setzt sich der Auftrag auf unbestimmte Zeit fort, er kann aber jeweils mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
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Da steht jetzt Monatsende, welcher Monatsende und ab wann und innerhalb der zwei Wochen oder nur am einem Stichtag ?
Ich verstehe hier nicht, ab wann gekündigt werden kann, bitte nennen sie mir hier die genaue ZEitspanne.
Nun Punkt 8.
Gemäß der gesetzlichen Bestimmungen des Kommissionsrechtes hat der Rem... Franchisenehmer allein die Inkassovollmacht in Bezug auf Provisionen und Vergütungen des R. izenzmaklers.
Dementsprechend erfolgt die Rechnungsstellung über den R. Franchisenehmer, die J. Z. Immobiien GmbH, Westfalendamm ... 44141 Dortmund (R. Immo Center)
So in etwa steht dies dort, zudem wollten die Makler mich wegen einer Sache in Gelsenkirchen, wo ich ursprünglich mein Haus verkaufen wollte dies aber nicht sicher zusagte, einfach so unangemeldet per Haustermin festnageln, so dass ich zu den Leuten jetzt keinen Vertrauen mehr habe, bitte sagen sie mir daher, was ich hier tun kann, Danke









