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Frage geschrieben am 22.02.2012 23:41:04

Änderung des Familiennamens nach Eheschließung

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € 52,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 489
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Vor unserer Heirat hatte meine Frau einen seltenen Namen. Ich trage einen Sammelnamen, sagen wir Müller. Im Zuge der Eheschließung nahm meine Frau meinen Namen an, sodass wir nun beide Müller heißen.
Uns wurde schnell klar, dass dies eine Fehlentscheidung war. So tragen wir uns seit Längerem mit dem Gedanken, unseren Namen zu ändern.
Nun wird diese Absicht konkret, da in einigen Monaten unser erstes Kind zur Welt kommt. Den Namen Müller wollen wir ausdrücklich nicht weitergeben, um unserem Nachwuchs die Umstände dieses Sammelnamens zu ersparen. Daher würden wir gerne unseren Familiennamen in den vorherigen Namen meiner Frau ändern, welcher sehr selten ist.

Zusammengefasst möchten wir unseren Namen ändern, da:
-wir selbst den Sammelnamen als Belastung empfinden und
-diesen nicht an unser zukünftiges Kind weitergeben wollen.

Besteht für uns eine Möglichkeit, den Sammelnamen abzulegen und stattdessen den vorherigen Namen meiner Frau als Familiennamen zu verwenden?
Wie müssten wir dazu vorgehen?
Was wäre ggf. zu beachten und wie müsste eine Begründung aussehen, um Aussicht auf Erfolg zu haben?


Antwort geschrieben am 23.02.2012 00:47:53
Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz
Wilhelmstraße 9, 52070 Aachen, Tel: 0241505592, Fax: 0241532439
Strafrecht, Verkehrsrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Fragen beantworte ich Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer Schilderung und des gewählten Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne wie folgt.

Ihr Anliegen hat Aussicht auf Erfolg.

Es liegt zwar kein Fall vor, in dem familienrechtlich eine Änderung des Ehenamens oder eine Begründung eines neuen Familiennamens nach Geburt des Kindes möglich sind. Allerdings kann ein verwaltungsrechtliches Verfahren angestrengt werden. Es geht dann um eine beabsichtigte Namensänderung nach dem NamÄndG.

Ein entsprechendes Formular erhalten Sie bei der Stadt München und im Internet.

Die Begründung sollten Sie entsprechend Ihrer obigen Darstellung vornehmen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Entscheidungen bzw. die übliche Praxis der örtlichen Verwaltungsbehörden zum Teil sehr unterschiedlich sind. Die Aufgabe/Vermeidung eines so genannten Sammelnamens sind jedoch regelmäßige Anwendungsfälle einer Ehenamensänderung.

Letztlich wird eine Einzelentscheidung getroffen. Sollte diese nicht in Ihrem Sinne sein, steht Ihnen ein Rechtsbehelf zu.

Bei Änderung des Ehenamens erhält auch das Kind diesen Namen als Geburtsnamen, § 1616 BGB. Dieser wird zum Familiennamen.


Ich hoffe, Ihnen geholfen und einen ersten Überblick verschafft zu haben. Eine Einzelfalltätigkeit kann und will dieser Beitrag natürlich nicht ersetzen. Für Ihre weitere Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Sollte noch eine Unklarheit bestehen, können Sie selbstverständlich gerne von der kostenfreien Nachfragemöglichkeit Gebrauch machen.




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Änderung des Familiennamens nach Eheschließung | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2012-02-23
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