Änderung des Aufenthaltstitels für einen Arzt
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Ausländerrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Strafrecht Johannes B. Kagerer
Sehr geehrte Damen u. Herren,
Vorgeschichte meines Aufenthaltes
Arzt,nicht EU-Bürger, Medizin-Studium im Ausland absolviert.
seit knapp 5 Jahren in DE zwecks Facharztausbildung: 1 Jahr als Gastarzt mit Aufenthaltsgenehmiung , dann seit anfang 2005 Gastarzt mit AE nach §17.
Nun seit 3 Jahren befinde ich mich in Facharztausbildung (neues Fach, neues Bundesland:also kleine Stadt in einem kleinen Landkreis ) als Assisenzarzt, Hierfür wurde mir aber die AE weiterhin nach § 17 AufenthG erteilt(da keine Änderung des Aufenthaltsziels!! Ich war u. bin immer noch AUSZUBILDENDE u. Kein ARBEITSNEHMER!!!!)
Ich kenne aber mindestens 5 Ärzte die aus meinem Land kammen, befinden sich in Facharztausbildung in verschiedenen Bundesländer und haben die AE nach § 18 AufenthG!!!
Ich ich werde meine AE verlängeren u. auch versuchen auch die Änderung des Aufenthaltstitels beantragen, mein Chefarzt und das Krankenhaus sind aufgrund der seit Monaten bestehenden Unterbeszitung oder "Ärztemangel" in der Abteilung " bereit" mir zu hilfen!! Sie haben aber keine Erfahrung in solchen Situationen.
Was ich genau brauche(lieber per E-mail) ist so einen Text oder eine Bescheinigung die ich bei meinem Chefarzt zum unterschreiben geben muss und nachher bei der Ausländerbehörde vorliegen kann, damit ich höffentlich bessere Chance habe die AE nach § 18 Abs. 4 oder 5 AufenthG!( "ein öffentliches, insbesondere ein regionales, wirtschaftliches oder arbeitsmarktpolitisches Interesse" oder "ein konkretes Arbeitsplatzangebot" )
z. B Ärztemangel, Unterversorgung des Volkes .....
vielen Dank
-- Einsatz geändert am 31.08.2008 13:12:46









