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Änderung des Aufenthaltstitels für einen Arzt


31.08.2008 12:41 |
Preis: ***,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Strafrecht Johannes B. Kagerer




Sehr geehrte Damen u. Herren,

Vorgeschichte meines Aufenthaltes

Arzt,nicht EU-Bürger, Medizin-Studium im Ausland absolviert.
seit knapp 5 Jahren in DE zwecks Facharztausbildung: 1 Jahr als Gastarzt mit Aufenthaltsgenehmiung , dann seit anfang 2005 Gastarzt mit AE nach §17.

Nun seit 3 Jahren befinde ich mich in Facharztausbildung (neues Fach, neues Bundesland:also kleine Stadt in einem kleinen Landkreis ) als Assisenzarzt, Hierfür wurde mir aber die AE weiterhin nach § 17 AufenthG erteilt(da keine Änderung des Aufenthaltsziels!! Ich war u. bin immer noch AUSZUBILDENDE u. Kein ARBEITSNEHMER!!!!)

Ich kenne aber mindestens 5 Ärzte die aus meinem Land kammen, befinden sich in Facharztausbildung in verschiedenen Bundesländer und haben die AE nach § 18 AufenthG!!!

Ich ich werde meine AE verlängeren u. auch versuchen auch die Änderung des Aufenthaltstitels beantragen, mein Chefarzt und das Krankenhaus sind aufgrund der seit Monaten bestehenden Unterbeszitung oder "Ärztemangel" in der Abteilung " bereit" mir zu hilfen!! Sie haben aber keine Erfahrung in solchen Situationen.

Was ich genau brauche(lieber per E-mail) ist so einen Text oder eine Bescheinigung die ich bei meinem Chefarzt zum unterschreiben geben muss und nachher bei der Ausländerbehörde vorliegen kann, damit ich höffentlich bessere Chance habe die AE nach § 18 Abs. 4 oder 5 AufenthG!( "ein öffentliches, insbesondere ein regionales, wirtschaftliches oder arbeitsmarktpolitisches Interesse" oder "ein konkretes Arbeitsplatzangebot" )
z. B Ärztemangel, Unterversorgung des Volkes .....

vielen Dank


-- Einsatz geändert am 31.08.2008 13:12:46
31.08.2008 | 18:14

Antwort

von

Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Strafrecht Johannes B. Kagerer
15 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

vorweg möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass diese Plattform keine ausführliche und persönliche Rechtsberatung ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung des Rechtsproblems auf der Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Durch Hinzufügen oder Weglassen weiterer Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beratung anders ausfallen.


Für Ihr Anliegen kommt folgendes Schreiben (Entwurf) in Betracht:


Absender
………

An die
...........



Sehr geehrte Damen und Herren,


Herr..... befindet sich seit....in der Facharztausbildung in.....

Wir haben Herrn… eine Einstellung zugesagt. Es soll ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis begründet werden. Wir verpflichten uns eine Vergütung von jährlich (monatlich)…€, ein Gehalt zu zahlen, dass auch ein vergleichbarer deutscher Arbeitnehmer erhalten würde.

Wir halten es für notwendig Herrn...... als Assistenzarzt in der Abteilung für...... zu beschäftigen.

In dieser Abteilung ist der Bedarf an der Beschäftigung eines Assistenzarztes in einer singulären Konstellation aufgetreten und kann nicht anderweitig gedeckt werden.

Es besteht aus unserer Sicht ein wirtschaftliches und arbeitsmarktpolitisches Interesse an der Beschäftigung.

Unser Krankenhaus befindet sich im Bundesland..... Auch die regionalen Besonderheiten dürften hier für einen ausnahmsweisen Einsatz von Herrn.... sprechen.

Durch die Beschäftigung von Herrn... ist es auch weiterhin möglich Arbeitsplätze zu erhalten (und zu schaffen).

Eine innerbetriebliche Weiterbildung von weniger qualifizierten bereits vorhandenen Arbeitnehmern scheidet hier aus. Es sind hier besondere Qualifikationen gefragt.

Beispiele anführen

1.
2.
3.

Herr… spricht ferner außer Deutsch mehrere Fremdsprachen (Englisch, Arabisch, Türkisch?...), so dass er eine besondere Vertrauensstellung bei ausländischen Patienten genießt und bei Verständigungsschwierigkeiten zwischen Arzt und Patient eine große Hilfe ist.


Sollten ergänzende Informationen benötigt werden, bitten wir um Nachricht.


Mit freundlichen Grüßen



Unterschrift



Anlagen:

Einstellungszusage (Qualifiziertes Stellenangebot mit Gehaltsangabe)
Zeugnisse/bisherige Leistungs- und Verhaltensbeurteilung



Für eine Nachfrage stehe ich Ihnen gerne im Rahmen der Nachfragefunktion zu Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen


J. Kagerer
(Rechtsanwalt)


Nachfrage vom Fragesteller 31.08.2008 | 18:37

Herr J. Kagerer,
vielen Dank f[r Ihre prompte Antwort.
mein Chefarzt hat den zuständigen Sachbearbeiter angerufen, er hat ihm einfach gesagt: es interesiert Ihnen als Arbeitsgeber nur das er (mich) bei Ihnen arbeiten darf, das darf er aber nach welchem Aufenthaltstitel ist unsere Entscheidung, sonst schreiben Sie uns was sie wollen!!! auf jeden Fall ich werde es versuchen. Danke nochmal.

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 31.08.2008 | 21:14

Sehr geehrter Fragesteller,

§ 18 Abs. 4 AufenthG ist eine Ausnahmevorschrift. Die zuständige Behörde hat bei ihrer Entscheidung einen Ermessensspielraum.

Dass Sie für die Tätigkeit unverzichtbar sind, kann in dem Schreiben (Antrag) noch mit aufgenommen werden.


Mit freundlichen Grüßen


J. Kagerer
(Rechtsanwalt)

ANTWORT VON
Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Strafrecht Johannes B. Kagerer
Düsseldorf

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