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Frage geschrieben am 10.01.2012 07:42:16

Änderung Steuerbescheid 2006 durch getrennt lebende Ehefrau

Rechtsgebiet: Steuerrecht | Einsatz: € 63,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 374
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 24 weitere Antworten zum Thema Steuerbescheid.
Seit Dezember 2006 lebe ich von meiner Ehefrau getrennt, seither zieht sich die Scheidung.
Die Steuernachzahlung 2006 wurde 2008 auf Anforderung der Ehefrau aufgeteilt, sodaß ich 1.400 Euro nachzahlen musste und sie 600 Euro erstattet bekam.
Einen Rechtstreit diesbezüglich habe ich verloren. Ursprünglich hatten wir nämlich vereinbart, dass das Steuerergebnis wie im Vorjahr 2005 50 / 50 aufgeteilt wird (im Vorjahr 18.000 Euro Erstattung). Das Gericht legte es aber zugunsten der Ehefrau aus, dass diese Vereinbarung nur für eine Steuererstattung und nicht für eine Steuernachzahlung galt.

Nun, ca. 3 Jahre nach dieser Angelegenheit meldet die Ehefrau plötzlich Einküfte aus privaten Veräusserungsgeschäften in Höhe von 2.900 Euro nach. Daraus entsteht nun eine erneute Nachzahlung in Höhe von ca. 1.400 Euro.

Meine Fragen:
- Bin ich für diese einseitige Nachmeldung der Ehefrau überhaupt haftbar? Ich habe ja nur die ursprügliche Steuererklärung mit unterschrieben, von der Nachmeldung habe ich erst durch das Finanzamt erfahren.
- Ist es sinnvoll, dass nun ich eine Steueraufteilung beim Finanzamt beauftrage? Wie wäre das Ergebnis?
- Ich befürchte, dass ich nun die Nachzahlung komplett übernehmen muss. Habe ich aufgrund der oben geschilderten Vorgeschichte irgendeine Chance, das zu vermeiden?
- Und wenn ich voll haften muss, sind dann die Zinsen auch durch mich zu begleichen?

Der aktuellen Steuerbescheid, den ursprüngliche Steuerbescheid und den Aufteilungsbeschluß aus dem Jahr 2008 habe in in PDF-Format vorliegen und würde die Dokumente dann gerne noch per eMail zur Verfügung stellen, um eine Beantwortung der Fragen zu gewährleisten.


Antwort geschrieben am 10.01.2012 09:02:12
Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
Köthener Str. 44, 10963 Berlin, Tel: 030 577 057 750, Fax: 030 577 057 759
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Bitte übersenden Sie mir die Unterlagen per E-Mail damit ich die Frage beantworten kann

Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen

Ernesto Grueneberg, LL.M.
Abogado
Mitglied der Rechtsanwaltskammern Berlin & Madrid

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10963 Berlin

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Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass Antworten im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Orientierung darstellen. Eine persönliche anwaltliche Beratung kann dadurch nicht ersetzt werden. Das Weglassen oder Hinzufügen von Umständen kann die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes verändern

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