Änderung Arbeitsvertrag?
Seit dem 1.5.2011 arbeite ich als Ergotherapeutin in einer Physio-und Ergotherapiepraxis in einem unbefristeten Angestelltenverhältnis. Ich bin dort die einzige Ergotherapeutin.
Meine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Std. bei einer 5-Tage-Woche.
Ich stehe jetzt vor folgender Situation:
Meine Chefin konfrontierte mich heute(31.5.2012)damit, meine Stundenzahl auf 20 Std./Wo zu reduzieren. Dies begründete sie damit, dass der Ergotherapiebereich unrentabel sei.
Tatsache ist, dass ich ca. die Hälfte meiner Arbeitszeit Patienten therapiere und die restliche Zeit an der Anmeldung tätig bin. 2 weitere Teilzeitkräfte ( ca.15 Std/Wo?) wurden für Rezeptionstätigkeiten und weitere Aufgaben nach mir eingestellt. Weitere Teilzeitkräfte sind als Physiotherapeuten in der Praxis beschäftigt(<10 Pers.).
Mit der Vertragsänderung (20 Std. pro Wo)bin ich nicht einverstanden. Auch mit dem Lohn der 30 Std. komme ich gerade so über die Runden.
Als Folge steht nun meine Kündigung im Raum.
Hierzu habe ich einige Fragen:
1. Hat meine Chefin das Recht mich auf 20 Std. runterzusetzen? Wenn ja, in welcher Form muss dies geschehen und müßte sie Fristen berücksichtigen? Bedarf es meinem Einverständnis?
Diese Situation, jedoch mit 15 Std. kam in der Vergangenheit schon einmal für 3 Monate vor, aus Kostengründen. Ich hatte wie auch dieses Mal keine Wahl und machte mit. Der Arbeitsvertrag(30 Std./Wo.) blieb damals ohne Änderung bestehen. Das Gehalt fiel jedoch gemäß der 15 Std. aus. Dies würde sich natürlich auch auf evtl. Ansprüche bei ALG1 negativ auswirken.
2. Ich möchte nicht in die Vertragsänderung einwilligen. Läuft in diesem Fall der ursprüngliche Vertrag (30 Std./Wo)weiter? Wenn ja, habe ich hierauf einen rechtlichen Anspruch?
3. In einem heutigen Gespräch mit meiner Chefin deutete ich an, dass ich jedoch auch nicht kündigen möchte und das sie mich im Zweifel kündigen müßte. Mündlich stimmte sie mir zu. Kann dies eine wirksame Kündigung sein? (Datum: 31.5.2012!!! Stichwort: fristgerechte Kündigung) oder bedarf es auch hier der Schriftform?
4. Ich habe Sorge, dass ich morgen(1.6.2012) die Kündigung zum 30.6.2012, datiert 31.5.2012 vorgelegt bekomme. Wie verhalte ich mich in einem solchen Fall? In meinem Briefkasten habe ich bisher nichts vorgefunden, allerdings bin ich am 1.5.2012 umgezogen und habe versäumt meine neue Adresse auf der Arbeitsstelle bekannt zu geben. Was ist wenn die Kündigung heute Abend noch an meine alte Adresse zugehen würde? Meinen Recherchen zu folge ist der früheste Kündigungstermin der 15.07.2012, (alternativ der 31.7.2012), sofern die Kündigung heute nicht mehr eintrifft. Ich bitte Sie mir dies kurz zu bestätigen.
5.Ein letzter unklarer Punkt: Urlaubsanspruch
3 Tage Urlaub habe ich dieses Jahr bereits genommen(Urlaubsanspruch 2012). Insgesamt stehen mir laut Arbeitsvertrag 25 Tage/Kalenderjahr zu. Ich habe eine 5 Tage-Woche.
Im Januar und Februar diesen Jahres habe ich wie oben schon einmal erwähnt 15 Std./Wo gearbeitet bei einer 3 Tage-Woche.
Wie hoch ist mein verbleibender Anspruch auf Urlaub bis zum Ende des Jahres/zum 30.6.2012/zum 31.7.2012?
Habe ich das Recht diesen Anspruch auf Urlaub durchzusetzen?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen im Voraus!
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Eingrenzung vom Fragesteller
01.06.2012 | 08:12









