Frage geschrieben am 11.03.2007 13:16:00
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Ähnliche Domains
Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3348Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
wir haben einen gemeinnützigen Verein für Seniorenhilfe gegründet und wollen Beratung, Hilfen und Informationen bieten.
Der Verein soll Senioren-Hilfen heißen. Ursprünglich wollten wir den Verein Senioren-Hilfe nennen, die Domain "www.senioren-hilfe.de" ist aber bereits vergeben und wird jetzt im Internet höchstbietend zum Verkauf angeboten.
Eine Internetseite mit dem Namen "Seniorenhilfe"(Das Informationssystem für Senioren) stellt sich ebenfalls im Internet unter "www.seniorenhilfe.de" dar.
Könnten wir mit den o.g. Domaininhabern Probleme bekommen wegen der ähnlichen Domains (Hilfe-Hilfen)?
Für eine verbindliche Auskunft bedanke ich mich bereits jetzt.
Freundliche Grüße
H.W.K.
-- Einsatz geändert am 11.03.2007 14:43:12
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 11.3.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 11.3.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 11.03.2007 17:35:49
trotz des Hinweises meines Kollegen auf die Höhe des Einsatzes halte ich den Betrag für Ihre Frage für angemessen, zumal es sich um einen gemeinnützigen Veren handelt.
Grundsätzlich erfolgt die Vergabe von Domains nach dem Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst." Wenn Sie die Domain aber verwenden, so könnte aufgrund der Zeichenähnlichkeit der Domainnamen durchaus eine Verwechslungsgefahr bejaht werden. Es wäre denkbar, dass der Domaininhaber versucht zu erreichen, dass die Domain von Ihnen nicht genutzt werden darf. Ich halte die Verwendung o.g. Domain für problematisch, zumal Sie in der gleichen Branche tätig sind.
Um denkbaren Problemen aus dem Weg zu gehen und vorzubeugen, könnten Sie versuchen mit den Domaininhabern Kontakt aufzunehmen. Schildern Sie die Situation und lassen sich möglichst schriftlich bestätigen, dass der Domaininhaber o.g. Domain mit der Nutzung Ihrer Domain einverstanden ist.
Keine Verwechslungsgefahr bestünde auch beispielsweise bei Verwendung folgender Domain: www.seniorenhilfe-beispielstadt.de
Ich hoffe, Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet und Ihnen eine erste Orientierungshilfe der Problematik gegeben zu haben.
Mit freundlichem Gruß
RA Gerstel
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 11.03.2007 17:49:34
Guten Abend Herr Gerstel,
vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort, über die ich mich sehr gefreut habe.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, geht es also um die Verwechselungsgefahr, die bei ähnlich klingenden Domains gegeben sein könnte.
Bei einem Zusatz wie "SOS-Senioren-Hilfe" oder "Senioren-Hilfe-Köln" oder sonstwas, wäre diese Verwechselungsgefahr nicht gegeben. Wäre das so?
Jetzt schon vielen Dank für Ihre zusätzliche Antwort und einen schönen Abend noch.
H.W.K.
Guten Abend Herr Gerstel,
vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort, über die ich mich sehr gefreut habe.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, geht es also um die Verwechselungsgefahr, die bei ähnlich klingenden Domains gegeben sein könnte.
Bei einem Zusatz wie "SOS-Senioren-Hilfe" oder "Senioren-Hilfe-Köln" oder sonstwas, wäre diese Verwechselungsgefahr nicht gegeben. Wäre das so?
Jetzt schon vielen Dank für Ihre zusätzliche Antwort und einen schönen Abend noch.
H.W.K.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 11.03.2007 18:01:41
Sehr geehrter Fragender,
durch hinzufügen des Ortes würde ich Ihre Frage bejahen, da so klargestellt wird, dass es sich um den Verein aus der Stadt X handelt. Nutzen Sie aber andere Worte, wie "SOS" so wird kein konkreter Bezug zu Ihrem Verein hergestellt und eine Verwechslungsgefahr bestünde unter Umständen dennoch.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Projekt und ebenfalls noch einen schönen Sonntag.
RA Gerstel
Sehr geehrter Fragender,
durch hinzufügen des Ortes würde ich Ihre Frage bejahen, da so klargestellt wird, dass es sich um den Verein aus der Stadt X handelt. Nutzen Sie aber andere Worte, wie "SOS" so wird kein konkreter Bezug zu Ihrem Verein hergestellt und eine Verwechslungsgefahr bestünde unter Umständen dennoch.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Projekt und ebenfalls noch einen schönen Sonntag.
RA Gerstel
Als Leser können Sie
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-anwalt.de:
