vor mehr als einem Jahr wurde ich in der U-Bahn kontrolliert. Dabei merkte ich, dass ich meine Monatskarte bei der Arbeit liegengelassen hatte und wurde auch aufgeschrieben. Da dies eine übertragbare Karte war, fiel die Option, diese später nachzuzeigen und nur eine geringe Bearbeitungsgebühr zu bezahlen aus.
Aus Frust über diese blöde Situation beschloss ich, eine falsche Adresse anzugeben. Leider fehlte mir auf die Schnelle die nötige Kreativität, also gab ich meinen tatsächlichen Namen und mein echtes Geburtsdatum an, sowie eine alte Adresse, wo ich schon seit zwei Jahren nicht mehr wohne (Ich hatte behauptet, kein Ausweisdokument dabei zu haben).
Über ein Jahr lang sah es auch so aus, als hätte ich damit Erfolg gehabt, als mir plötzlich ein Brief ins Haus flatterte, in dem ich zur Zahlung von 128,11 Euro aufgefortdert (davon 80,80 Euro 'Rechtsverfolgungskosten'). Normal ist ein 'Erhöhtes Beförderungsentgelt' von 40 Euro üblich.
Diesen Brief habe ich zunächst ignoriert, im nächsten Brief wurden dann 163,86 gefordert.
Da fiel mir erst auf, um welchen Fall es sich handelte. Ich habe dann eine Mail an die Kanzlei geschrieben, mich dumm gestellt und behauptet, ich wisse von nichts.
Daraufhin hat mich eine Mitarbeiterin der Geldeintreiberkanzlei angerufen und mir den Fall geschildert. Ich habe geantwortet, da hätte sicher jemand einfach meinen Namen und meine alte Adresse angegeben.Sie hat mich dann aufgefordert, ihr eine Kopie eines amtlichen Dokuments zuzufaxen, damit man einen Unterschriftenvergleich vornehmen könne.
Nun kommen meine Fragen:
1) Ist das Nahverkehrsunternehmen berechtigt, meine aktuelle Adresse nachzuforschen, um ihre Forderungen einzutreiben?
2) Ist die Forderung von 163,86 Euro (statt 40 Euro Hauptforderung) der Höhe nach gerechtfertigt?
3) Bin ich verpflichtet, meine 'Unschuld' durch den Unterschriftenvergleich zu beweisen?
Vielen Dank für die Antwort.
Antwort geschrieben am 17.07.2011 21:08:12 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
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die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
1) Ist das Nahverkehrsunternehmen berechtigt, meine aktuelle Adresse nachzuforschen, um ihre Forderungen einzutreiben?
Ja.
Hier werden das Nahverkehrsunternehmen oder die Rechtsanwaltskanzlei eine Einwohnermeldeamtsanfrage unternommen haben, um die korrekte Anschrift zu ermitteln.
Gegen ein solches Vorgehen ist nichts einzuwenden.
2) Ist die Forderung von 163,86 Euro (statt 40 Euro Hauptforderung) der Höhe nach gerechtfertigt?
Bei einer Hauptforderung von 40 Euro belaufen sich die Anwaltskosten auf 46,41 Euro. Dazu kommen ca. 8 Euro Verwaltungsgebühren für die Ermittlung der Adresse.
Damit sollten die geltend gemachten Kosten 100 Euro eigentlich nicht überschreiten.
Lassen Sie sich erklären, weshalb hier dennoch 163,86 Euro geltend gemacht werden.
3) Bin ich verpflichtet, meine 'Unschuld' durch den Unterschriftenvergleich zu beweisen?
Da Sie die Behauptung aufgestellt haben, jemand hätte Ihren Namen und Ihre alte Adresse angegeben, müssen Sie das auch beweisen. Daher ist der Unterschriftenvergleich durchaus angebracht.
Ich bedauere, Ihnen im Ergebnis keine positivere Antwort geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
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