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Vor einigen Wochen (12.09.10 ) wollte ich in eine andere deutsche Stadt fahren. Eine Arbeitskollegin empfahl mir, im Internet unter "Routenplaner" zu suchen, um den genauen Weg zu finden.
Ich stieß auf "www. routenplaner-service.de" und gab mein Reiseziel an. Ich wurde dann aufgefordert, meine Adresse einschließlich E-Mail-Adresse anzugeben. Ich wunderte mich ein wenig, entdeckte aber auf der Website von "www. routenplaner-service.de" keinen Hinweis auf irgendeine finanzielle Verpflichtung. Trotzdem gab ich etwas misstrauisch eine Fantasieadresse mit Fantasienamen, aber eine korrekte E-Mail-Adresse an.
Heute bekam ich von "www. routenplaner-service.de" einen massive Droh-E-Mail mit der Aufforderung, innerhalb von 5 Tagen 96 Euro für den "geschlossenen Dienstleistungsvertrag" zu zahlen. Die Rede ist von Inkasso-/Rechtsanwaltskosten und von Gerichtsverfahren, die mich sonst erwarteten. Und das alles, weil ich mir eine 600 km lange Reiseroute innerhalb von 3 Sekunden von "www. routenplaner-service.de" habe darstellen lassen.
Bei Google finden sich zu diesem seltsamen Unternehmen seitenweise Einträge von aufgeregten Menschen, denen es ähnlich ergeht.
Was kann ich tun? Nützt mir mein angegebener Fantasiename?
Wenn ich die Drohungen ignoriere, gibt es einen Schufaeintrag?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Einsatz:
Antwort geschrieben am 19.10.2010 20:58:33 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln, Tel: 022180137193 , Fax: 022180137206
Familienrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 629
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf:
Sie sollten die geforderte Zahlung auf keinen Fall erbringen, denn ein Vertrag über eine kostenpflichtige Leistung ist nicht zustandegekommen.
Dazu bedarf es eines klaren und deutlich erkennbaren Hinweises auf die Kostenpflichtigkeit des Angebotes, welchen ich hier nicht erkennen kann.
Fehlt ein solcher Hinweis, besteht der geltend gemachte Anspruch nicht.
Sie sollten die Zahlungsaufforderung aber auch nicht einfach ignorieren, sondern der Forderung unter Hinweis auf den fehlenden Vertrag widersprechen und bestreiten. Dann droht Ihnen kein Schufaeintrag.
In der Folge werden Sie zwar regelmäßig Mahnungen bekommen und ggf. auch ein Anschreiben von einem Inkassounternehmen. Diese sollten Sie aber ebenfalls ignorieren: Es besteht ja keine Zahlungspflicht.
Das wissen die Betreiber der Seite natürlich auch und werden deshalb auch nicht vor Gericht gehen. Das Geschäftsmodell funktioniert lediglich, weil sich viele vermeintliche Kunden einschüchtern lassen und dann doch zahlen - obwohl sie nicht müssten.
Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang auch auf meinen Beitrag bei 123recht vom 27.09.2010 zu diesem Thema hinweisen:
http://www.123recht.net/article.asp?a=75677
Dort finden Sie weitere nützliche Hinweise zu den Hintergründen und der richtigen Verhaltensweise auch in Ihrem Fall.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt A. Schwartmann
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Tel.: 0221 801 37193
Fax: 0221 801 37206
24-Stunden-Notfall-FreeCall: 0800 365 7324
www.rechtsanwalt-schwartmann.de
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 19.10.2010 21:05:20
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Meine Nachfrage:
Ich habe ja, wie schon erwähnt, einen Fantasienamen angegeben, an den auch das Mahnschreiben (Mail) geschickt wurde. Soll ich diesen Namen wieder benutzen, wenn ich widerspreche?
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Meine Nachfrage:
Ich habe ja, wie schon erwähnt, einen Fantasienamen angegeben, an den auch das Mahnschreiben (Mail) geschickt wurde. Soll ich diesen Namen wieder benutzen, wenn ich widerspreche?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 19.10.2010 21:18:01
Dann würde ich zunächst abwarten, ob Sie eine Mahnung auch auf dem Postwege bekommen - die E-Mail würde ich ignorieren.
Ein Schufa-Eintrag droht ja erst, wenn Sie identifiziert wurden. Dazu müsste die Gegenseite aber sicherlich Aufwand betreiben, der in keinem Verhältnis zu der nicht berechtigten Forderung steht.
Ich würde daher vorerst gar nicht reagieren - das müssen Sie ja erst, wenn ein Schufa-Eintrag angedroht wird, was ohne ihren richtigen Namen schwer möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Dann würde ich zunächst abwarten, ob Sie eine Mahnung auch auf dem Postwege bekommen - die E-Mail würde ich ignorieren.
Ein Schufa-Eintrag droht ja erst, wenn Sie identifiziert wurden. Dazu müsste die Gegenseite aber sicherlich Aufwand betreiben, der in keinem Verhältnis zu der nicht berechtigten Forderung steht.
Ich würde daher vorerst gar nicht reagieren - das müssen Sie ja erst, wenn ein Schufa-Eintrag angedroht wird, was ohne ihren richtigen Namen schwer möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
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