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Frage geschrieben am 11.02.2011 20:47:16

Abwerben von Mitglieder in einer Online Community

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1200
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 42 weitere Antworten zum Thema Online.
Ich benötige Hilfe für folgenden Fall:

Wir sind eine in Spanien ansässige Firma und betreiben eine kostenpflichte Online Community.

Wir mussten nun feststellen, daß eine Konkurent das interne Nachrichtensystem dazu benutzt hat, massenhaft Mitglieder anzuschreiben bzw. zu spammen, um sein Konkurenzprodukt zu "bewerben", sprich, unsere Mitglieder explizit auffordert sich in unserer Community abzumelden und sein günstigeres Portal zu nutzen.

Nach dem ersten Vorfall der einige Tage zurückliegt, haben wir den Mitbewerber bereits gebeten diese Praktiken zu unterlassen.

Da es sich um eine spezielle Nische handelt ist es sehr kostspielig mittels online Werbung Kunden zu erreichen. Durch die Spammethoden umgeht der Konkurent diese Investition und profitiert somit massiv durch unsere Werbeausgaben.

Sind diese Praktiken nicht wettbewerbswidrig?
Zumal unsere Communitysoftware manipuliert wurde um die Spamnachrichten zu versenden.

Da wir in Spanien ansässig sind, stellt sich die Frage welche möglichkeiten bestehen im Bezug auf Schadensersatz? Oder wie können wir unterbinden, daß der Mitbewerber weiterhin diese Praktiken durchführt? Das Sperren seines Mitgleiderzuganges hat er durch Neuanmeldungen umgangen.

Nachdem wir ihn mit rechtlichen Schritten gedroht haben, hat er unmittelbar das Impressum auf seiner Seite entfernt. Wir haben jedoch Screenshots seines Impressums vorliegen und auch IP, sowie alle Spamnachrichten abgespeichert.

Welche Möglichkeiten bestehn dagegen vorzugehen bzw. sich zu schützen? Besteht überhaupt Aussicht diese Methoden zu unterbinden?

Ich bedanke mich im Vorraus für die Hilfe.





Antwort geschrieben am 11.02.2011 23:21:50
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:


1) Sind diese Praktiken nicht wettbewerbswidrig?

Zunächst stellt sich die Frage, welchem Recht Sie mit der Firma unterstehen. Man würde wohl davon ausgehen, dass hier spanisches Recht greift. Da es sich aber um eine Onlinecommunity handelt, kann man auch deutsches Recht zugrunde legen.

Nach deutschem Recht ist das Vorgehen des Konkurrenten wettbewerbswidrig.

Darüber hinaus bestünde nach §§ 1004, 823 BGB ein Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch gegen den Konkurrenten.

Das Vorgehen des Konkurrenten ist auch strafrechtlich relevant und kann zur Anzeige gebracht werden.


2) Da wir in Spanien ansässig sind, stellt sich die Frage welche Möglichkeiten bestehen im Bezug auf Schadensersatz? Oder wie können wir unterbinden, dass der Mitbewerber weiterhin diese Praktiken durchführt?

Sie sollten den Mitbewerber abmahnen, das heißt auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch nehmen.

Zunächst wäre der Mitbewerber daher anwaltlich abmahnen zu lassen. Sollte dies fruchtlos bleiben, kann gerichtlich insbesondere der Unterlassungsanspruch geltend gemacht werden.


3) Welche Möglichkeiten bestehen dagegen vorzugehen bzw. sich zu schützen? Besteht überhaupt Aussicht diese Methoden zu unterbinden?

Ja, gerade dazu gibt es ja das Wettbewerbsrecht. Es ist dem Konkurrenten nicht gestattet, solche Handlungen vorzunehmen.

Es handelt sich dabei um absichtliches geschäftsschädigendes Verhalten, welche unterbunden werden muss und kann.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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