Abweichung der realen Flächengröße vom Kaufvertrag
Guten Tag,
Ich lebe im Ausland und verkaufe ein Haus mit Grundbesitz in Deutschland für einen Gesamtwert von € 47.000,- .
Der Kaufvertrag wurde von allen Beteiligten unterschrieben.
Von dem Kaufpreis entfallen
auf ein Hausgrundstück mit 708 qm Hof- und Gebäudefläche € 44.000,-
und auf ein angrenzendes Wiesengrundstück € 3.000,-
Das Wiesengrundstück wurde meinem Vater in einem Erbvertag 1983 vermacht. Die Fläche wurde mit ' ca 1000 qm ' angegeben, ein Lageplan wurde beigefügt. Das Testament wurde bisher nicht vollstreckt.
Wir haben die Vermessung nachgeholt, um das Vermächtnis zu vollziehen. Die Fläche ist um 345 qm kleiner als im Erbvertrag erwähnt. Dies entspricht 25 % der Gesamtfläche, aber nur 2% des Gesamtwertes. Der Hautgegenstand des Verkaufs waren Gebäude und Hoffläche, nicht das Wiesengrundstück.
Aufgrund der abweichenden Flächengröße des Teilgrundstückes, haben wir dem Käufer einen Preisnachlass vorgeschlagen. Er ist damit nur einverstanden, wenn er von dem Grundstücksnachbarn, und Miterben, die fehlende Fläche erwerben kann!
Als alternativen Kompromiss verlangt er vom Katasteramt die Bestätigung, die erfolgte Landvermessung sei fehlerhaft, und die von ihm erworbene Fläche betrage tatsächlich 1000 qm!
Ich bin zu weiteren Verhandlungen bereit, glaube aber nicht, dass man das Einhalten eines Vertrages von dem Verhalten Dritter abhängig machen kann.
Dem Kaufvertrag lag ein Lageplan (ein Auszug aus dem erwähnten Erbvertrag) bei.
Die umrandete Teilfläche wird als noch zu vermessend bezeichnet. Allerdings ist die Flächenangabe des Erbvertrages in den Vorbemerkungen zum Kaufgegenstand erwähnt.
Laut Vertag verzichtet der Käufer auf Ansprüche und Rechte wegen der Flächengröße.
Der Notar hält den Vertrag trotzdem für nicht vollziehbar ohne die erneute Einwilligung des Käufers. Die Abweichung sei zu groß.
Kann ich den Vollzug verlangen? Kann ich vom Käufer verlangen an der Vertragsanpssung mitzuwirken? Welche Forderungen des Käufers sind mir zumutbar? Wer trägt die Kosten im Falle eines Rücktritts?
Ein langwieriges Verfahren möchte ich natürlich vermeiden.
Vielen Dank
Kaufvertrag









