Abweichnung von Teilungserklärung
29.06.2012 12:53 |
Preis: 50,00 € |
Beantwortet von
Preis: 50,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack
Ich beabsichtige den Kauf einer Wohnung in Norddeutschland. Die Wohnung befindet sich in einem Altbau aus den 30er Jahren, der vor einigen Jahren in Wohnraum umgewandelt wurde. Es gab dadurch eine (geänderte) Teilungserklärung.
Laut Teilungserklärung gehört zur Wohnung ein kleiner Raum (der direkt mit der Wohnung verbunden ist).
Das Dachgeschoss des Hauses wurde nun ausgebaut. Zur besseren Erreichbarkeit des Dachgeschosses wurde eine zusätzliche Treppe eingebaut, die teilweise durch die Kammer führt. Der Raum ist daher von der Wohnung aus nur eingeschränkt zugänglich.
Die Wohnung wird direkt vom Besitzer verkauft. Nach Auskunft des Verkäufers liegen jedoch keine Sondernutzungsrechte vor (ich habe auch keine im Grundbuch und der Teilungserklärung entdeckt).
Könnte ich nach dem Kauf verlangen, den Einbau der Treppe rückgängig zu machen, damit ich den Raum uneingeschränkt nutzen kann? Oder kann ich von der Eigentümerversammlung überstimmt werden.
Trifft nicht Ihr Problem?
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