Abwehr Scheidungsantrag
Sehr geehrte Rechtsanwälte,
mir ist der Scheidungsantrag vom Gericht zugestellt worden. Die Frist für die Stellungnahme ist bereits über eine Woche verstrichen, weil ich nicht in der Lage war, darauf zu reagieren. Ich bin sehr krank, in psychologischer Behandlung und vor Klinikeinweisung. Ich bin auch nicht in der Lage, derartige Termine zu vereinbaren oder mit "klarem Kopf" wahrzunehmen, erst recht nicht, mich so kurzfristig um einen Anwalt des Vertrauens zu kümmern, zumal meine Situation sehr speziell ist.
Ich bitte Sie zu prüfen, ob mein Schreiben an das Gericht ausreichend ist, um das Scheidungsverfahren zu stoppen. Sofern das ohne Anwalt nicht möglich sein sollte, kann ich dann „auf die Schnelle" erst einmal einen Anwalt einzig und allein (bestenfalls per Telefon) nur für diesen Widerspruch bzw. mit dieser Stellungnahme beauftragen, ohne ihm gleich das gesamte Mandat für Trennung und Scheidung unterschreiben zu müssen. Wie muß diese (Einzel)Vollmacht dann korrekt und konkret aussehen und mit welchen Gebühren muß ich rechnen?
Ich habe bereits Kontakt mit einem Anwalt aufgenommen, der mir nur in dieser Sache helfen würde, wenn ich ihm die gesamte Mandantschaft zu Trennung und Scheidung auch unterzeichne (per Telefax). Etwas anderes würde nicht gehen und wäre auch nicht zulässig.
Dies ist mein Entwurf für die Stellungnahme an das Gericht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Schreiben vom xx.xx.2012 zum Scheidungsantrag vom xx.xx.2012 habe ich erhalten.
Ich bitte Sie sehr, meine Nichteinhaltung der gesetzten Frist von 14 Tagen für diese Stellungnahme wegen Krankheit zu entschuldigen.
Ich stimme der beantragten Scheidung nicht zu. Die Angaben in der Scheidungsschrift hinsichtlich der Trennungsdauer und den sonstigen Angaben sind nicht zutreffend.
Die darin enthaltene Angabe speziell zum Trennungstermin ist nicht richtig. Die Trennungsvereinbarung zwischen mir und meinem Ehemann beläuft sich auf den Trennungstermin xx.xx.2012. Dies liegt mir auch schriftlich vor.
Ist es ausreichend, wenn ich das Schreiben dem Gericht per Telefax zusende, außer Haus Gänge gestalten sich für mich sehr schwierig.
Wie gehe ich mit dem Ausfüllen der Rentenfragebögen um, die mir ebenfalls zugeschickt wurden. Wäre das mit meiner Stellungnahme automatisch erledigt?
Sofern der Scheidungsantrag nicht abwehrfähig ist, was kommt auf mich zu? Können sämtliche Fristen und wenn ja, wie gestoppt werden wegen Krankheit und/oder Einweisung in eine Klinik? Ich bin überhaupt nicht in der Lage, hier angemessen und ordnungsgemäß zu funktionieren.
Was haben Sie darüber hinaus für Hinweise für mich?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Scheidungsantrag









