Abwahl GmbH Geschäftsführer aus wichtigen Grund
24.12.2009 18:58 |
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Gesellschaftsrecht
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Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Auf der letzten Gesellschafterversammlung wurden zwei Tagesordnungspunkte abgehandelt: 1. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2008 und 2. Die Entlastung des Geschäftsführers.
Alle Gesellschafter waren vertreten, jedoch waren einige Gesellschafter durch Vollmacht vertreten. Die Gesellschafterversammlung war form- und fristgerecht einberufen worden.
Der Jahresabschluß wurde mit einer knappen Mehrheit festgestellt. Beim zweiten Tagesordnungspunkt stimmte eine knappe Mehrheit gegen die Entlastung des Geschäftsführers. Die Mehrheit kam nur durch zustande, dass sich der Geschäftsführer, der gleichzeitig auch Gesellschafter ist mit seiner Stimme enthalten musste. Nach der Abstimmung zu TOP 2 wurden die Stimmen, die für und gegen eine Entlastung des Geschäftsführers abgegen wurden, ausgezählt. Es ergab sich eine knappe aber klare Mehrheit von über 50%.
Anschliessend wurde vom Gewschäftsführer und von einem Gesellschafter mündlich gestgestellt, dass eine Entlastung durch die Gesellschafterversammlung nicht erfolgt ist.
Am Ende der Gesellschafterversammlung bekamen alle Gesellschafter das zwischenzeitlich gefertige Protokoll vom Geschäftsführer überreicht mit der Aufforderung, das Protokoll sofort zu unterschreiben. Die Gesellschafter, die für eine Entlastung gestimmt hatten, waren bis auf einen Gesellschafter, selbst nicht anwesend, sondern wurden vom Geschäftsführer bzw. von einer dritten Person, die selbst nicht Gesellschafter ist, vertreten.
Die Gesellschafter, die gegen die Entlastung des Geschäftsführers gestimmt hatten, waren alle persönlich anwesend, waren aber nicht bereit, das Protokoll unter Druck des Geschäftsführers zu unterschreiben. Sie teilten dem Geschäftsführer mit, das Protokoll zu Hause lesen zu wollen und es dann in den nächsten Tagen zu unterschreiben und an die Gesellschaft zu schicken.
Am nächsten Tag zeigte sich dann, dass das Abstimmungsergebnis über die Nichtentlastung des Geschäftsführers nicht Im Protokoll angegeben war. Unter Tagesordnungspunkt 2 stand lediglich, dass es eine Erörterung des Tagesordnungspunkts gegeben hat. Dass eine Abstimmung stattgefunden hatte und das Ergebnis der Abstimmung, die zu einer Nichtentlastung des Geschäftsführers geführt hatte, wurden nicht erwähnt.
Die Gesellschafter, die gegen die Entlastung des Geschäftsführer gestimmt hatten, haben zwei Tage nach der Gesellschafterversammlung an den Geschäftsführer geschrieben, das Protokoll im Tagesordnungspunkt 2 zu korrigieren. Eine Entschuldigung oder eine Klarstellung dieses Punktes ist durch den Geschäftsführer ist seit mehren Wochen nicht erfolgt.
Ist die vorsätzliche Falschdarstellung des Protokolls einer Gesellschafterversammlung durch den Geschäftsführers, insbesondere das vorsätzliche Weglassen des negativen Abstimmungsergebnisses seiner Entlastung für das Geschäftsjahr 2008, ein wichtiger Grund, der die Abwahl des Geschäftsführers erlauben würde?
Eine Abwahl des Geschäftsführers würde nur möglich sein, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, da nur in diesem Fall der Geschäftsführer selbst nicht mitstimmen kann und sich eine Mehrheit für den Widerruf der Bestellung des jetzigen GF ergeben würde.
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