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Abtretung von Rechnungen


13.10.2008 11:15 |
Preis: ***,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt LL. M. Mathias Drewelow




Sehr geehrte Damen und Herren,
hier die Frage:
Ich habe Rechnungen in Verbindung mit einer Provisionszahlung (von dem neuen Gläubiger an mich) abgetreten. In der Abtretung steht folgender Satz: In Verbindung mit dieser Abtretung steht eine Rückerstattung der Vermittlungsprovision in Höhe von 0,3 % basierend auf der UPE aller in Rechnung gestellter Fahrzeuge.......
FRAGE:
Ist diese Rückerstattung an mich, von der Bezahlung der Rechnungen an den neuen Gläubiger abhängig? Bekomme ich erst mein Geld nachdem der auch Geld bekommen hat?
Danke
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 6 weitere Antworten zum Thema:
Rechnungen
13.10.2008 | 13:12

Antwort

von

Rechtsanwalt LL. M. Mathias Drewelow
207 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,

da die Klausel in Ihrem Vertrag sehr kurz und unkonkret ausgestaltet ist, muß der Passus ausgelegt werden.
Eine Auslegung ergibt von meiner Seite aus, dass die Vermittlungsprovision erst dann zu erbringen ist, wenn die Rechnungen gegenüber dem neuen Gläubiger beglichen wurden.
Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass eine Provisionszahlung an sich stets an einen Erfolg geknüpft ist. Der Erfolg kann hier nur in der Begleichung der Rechnung liegen. Ansonsten hätte der Abtretungsvertrag auch so ausgestaltet werden können, dass mit der Leistung der Zahlung für den Forderungskauf sogleich 0,3 % der Summe der UPE zu zahlen sind. Dies wurde hier gerade nicht vereinbart. Daher spricht einiges für die Auslegung des Vertrages in der von mir vorgenommenen Weise.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

mit freundlichen Grüßen
RA Drewelow


Mathias Drewelow
-Rechtsanwalt-

Am Kabutzenhof 22
18057 Rostock

fon: 0381 25296970
fax: 0381 25296971
mail: drewelow@mv-recht.de
web: http://www.mv-recht.de

ANTWORT VON
Rechtsanwalt LL. M. Mathias Drewelow
Rostock

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