Abtretung Haushälfte statt Unterhaltszahlung
| 21.08.2009 09:47 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Wibke Türk
| in unter 2 Stunden
Guten Tag!
Folgender Sachverhalt:
Ab August 2009 lebe ich von meiner Frau getrennt. Wir sind beide erwerbstätig, gemeinsame Wohnung war ein schuldenfreies Haus jeder zur Hälfte im Grundbuch eingetragen. Einkünfte aus Erwerbstätigkeit bei der Frau ca. 1700,- EUR netto + Kindergeld für 2 Kinder, bei mir ca. 2000,- EUR netto. Es gibt zwei leibliche Kinder, Sohn 21Jahre in Ausbildung, lebt mit Freundin (auch in Ausbildung) auswärts in einer kleinen Wohnung, Tochter 17 Jahre besucht noch 3 Jahre Gymnasium, lebt bei Mutter. Betriebskosten des Hauses ca. 400,- EUR monatlich. Da ich für beide Kinder unterhaltspflichtig bin, kam seitens des Jugendamtes der Vorschlag, ich überschreibe meine Hälfte des Hauses an die Frau und bin damit auf Lebenszeit aller Unterhaltsverpflichtungen entledigt, natürlich notariell beglaubigt. Neuwert des Hauses war ca. 163.000 EUR, gepflegter Zustand Marktwert heute ca. 140.000 bis 150.000 EUR (geschätzt ohne Gutachter an Hand fast vergleichbarer Objekte), das bedeutet, ich verzichte auf einen Anspruch der Auszahlung einer Haushälfte zugunsten der Unterhaltspflichten. Ist so was möglich und rechtens, vor allem hat es auf Lebenszeit Gültigkeit ohne nie wieder anfechtbar zu sein?
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 302 weitere Antworten zum Thema:
Unterhaltszahlung
Unterhaltszahlung









