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Frage geschrieben am 07.08.2010 14:26:47

Abstandsmessung

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2019
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 13 weitere Antworten zum Thema Abstandsmessung.
Hallo
Meine Frau wurde bei einer Abstandsmessung mit weniger als5/10
gemessen. Ich habe darauf hin einen Zeugenfragebogen zugeschickt bekommen.Weil meine Frau das Auto häufiger benutzt, als ich. möchte ich gern wissen. ob ich die Strafe übernehmen kann und wenn wie ich mich verhalten soll? Ich bin der Halter des Fahrzeuges.


Antwort geschrieben am 07.08.2010 15:35:18
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Anhand Ihrer Angaben gehe ich davon aus, dass Ihre Frau zum Beispiel von einer Brücke aus gemessen worden ist, sie aber nicht an Ort und Stelle angehalten worden ist und dass demzufolge der Polizei die Personalien Ihrer Frau nicht vorliegen.

Grundsätzlich können Sie als Ehemann von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Dann müssen Sie aber damit rechnen, dass weitere Ermittlungen angestellt werden. Sollte das Beweisfoto deutlich sein, wird sich Ihre Frau sicher ermitteln lassen. Ferner könnte es passieren, dass Ihnen das Führen eines Fahrtenbuches auferlegt werden würde.

Selbstverständlich können Sie die Strafe insofern übernehmen, dass Sie einfach das auferlegte Bußgeld bezahlen. Problematisch ist allerdings die Tatsache, dass wohl auch ein Punkt in Flensburg fällig ist. Diesen können Sie nicht übernehmen. Die Tatsache, dass Sie einen Zeugenbefragungsbogen erhalten haben, lässt darauf schließen, dass sich die Polizei das Foto angesehen hat und bereits erkannt hat, dass Sie nicht der Fahrer waren.

Im Ergebnis rate ich Ihnen zu folgendem Vorgehen:
Sollte Ihre Frau bereits so viele Punkte haben, dass der Führerschein in Gefahr ist, sollten Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Möglicherweise haben Sie Glück und das Verfahren wird eingestellt. Allerdings könnten auch weitere Ermittlungen erfolgen. Ihnen könnte auferlegt werden, ein Fahrtenbuch zu führen.
Sollte der eine Punkt für Ihre Frau unproblematisch sein, sollten Sie Ihre Frau im Anhörungsbogen entsprechend benennen. Dann wird Ihre Frau mit dem Punkt belastet werden. Die Geldbuße können selbstverständlich auch Sie selbst zahlen.

Abschließend möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass im Rahmen dieser Plattform nur eine erste rechtliche Einschätzung basierend auf Ihren Angaben möglich ist. Sollten hier Informationen hinzugefügt oder weggelassen worden sein, kann die rechtliche Beurteilung völlig anders aussehen.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt



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