Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 13 weitere Antworten zum Thema Abstandsmessung.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin bei 110 Kmh mit 16 Meter Abstand auf der linken Spur gemessen worden. Ich erhielt ein Foto, auf dem das vorausfahrende Fahrzeug ganz rechts auf der meiner Spur zu sehen ist. auf der mittleren Spur ist ein Anhängergespann zu sehen welches mich vermuten ließ das das vorausfahrende Fahrzeug kurz vorher zum überholen ansetzte. ich legte schriftlich Einspruch ein und bat um mehr Fotos. leider sendete man mir nur eine Woche Später den Überweisungsträger für die Strafe und die Aufforderung meinen Führerschein abzugeben. was ich nun auch getan habe, da ich kurz vor meinem Jahresurlaub stehe. nun zu meiner Frage wie viele Fotos muss man mir zusenden? reicht eins wirklich aus? Dieses eine war auf dem schreiben, an dem ich auch den Einspruch ankreuzen konnte, also liegt mir nicht einmal mehr dieses vor, um es einem Anwalt zu zeigen. Kann man da noch etwas unternehmen?
Antwort geschrieben am 06.10.2010 21:49:43 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Gerhard Raab
Aachener Strasse 585, 50226 Frechen, Tel: 02234-63990, Fax: 02234-64960
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Erbrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht
Bewertungen: 562
Aachener Strasse 585, 50226 Frechen, Tel: 02234-63990, Fax: 02234-64960
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Erbrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht
Bewertungen: 562
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Es gibt mehrere Verfahren, wie Abstandsmessungen durchgeführt werden können.
Wenn man der Meinung ist, die Messung könnte fehlerhaft sein, hat man die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Das haben Sie wohl getan.
Seitens der Bußgeldstelle braucht man Ihnen nicht mehrere Fotos vorlegen. Es reicht vielmehr aus, wenn die Beweismittel (Polizeibeamte, Hinweis auf Videoaufzeichnung) benannt werden.
D. h. allein aufgrund Ihrer Schilderung ist kein Grund ersichtlich, weshalb der Bußgeldbescheid rechtswidrig sein sollte.
2.
Ein Fehler könnte es gewesen sein, den Führerschein einzuschicken. Dies kann nämlich als Rücknahme des Einspruchs gewertet werden mit der Folge, daß der Bußgeldbescheid mit der Anordnung des Fahrverbots rechtskräftig geworden ist. In diesem Fall könnten Sie gegen den Bußgeldbescheid nichts mehr unternehmen.
3.
Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit der Messung haben, sollten Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen, damit ggf. Akteneinsicht genommen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Aachener Straße 585
50226 Frechen
Telefon: 02234 - 6 39 90
Telefax: 02234 - 6 49 60
E-Mail: mail@ra-raab.de
Internet: www.ra-raab.de
Als Leser können Sie
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-anwalt.de:

