364.903
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
133 Besucher online
 www.frag-einen-anwalt.de » Generelle Themen » Absicherung in Lebensgemeinschaft
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Generelle Themen » Absicherung in Lebensgemeinschaft

Absicherung in Lebensgemeinschaft


02.05.2012 20:20 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.


| in unter 2 Stunden

Hallo,
ich wohne zusammen mit meinem Freund in seinem Haus, welches er letztes Jahr gekauft hat und was wir in gemeinschaftlicher Arbeit ausgebaut haben. Am Kreditvertrag für das Haus habe ich mich nicht mit beteiligt und auch nichts als Bürge unterschrieben. Allerdings zahle ich jetzt Nebenkosten ( Strom, Abfall, GEZ ), die Einkäufe und kümmere mich um den Haushalt. Mein Freund hat noch eine Schwester und seine Eltern leben auch noch. Aus diesem Grund hatte unsere Versicherungsvertreterin damals empfohlen das wir uns gegenseitig in unseren Lebensversicherungen als Begünstigten eintragen lassen sollen. Dies lehnte mein Freund damals allerdings ab. Somit steht bei ihm und auch bei mir jeweils die Mutter als Begünstigter drin.
Nun bin ich im 7.Monat schwanger und möchte mich und vorallem das Kind abgesichert wissen. Da ich in diesem Haus genau genommen ja nur "Gast" bin ist meine Angst doch recht groß, im Falle eines Schicksalschlages meine ganzen Sachen packen zu müssen, da ich mich mit seiner Mutter und seiner Schwester auch nur bedingt verstehe.
Da mein Freund Elektriker ist und auch recht häufig im Ausland unterwegs ist, würde ich gern wissen wollen, welche Möglichkeiten bestehen um da eine Regelung zu finden, sowohl nach einem Schicksalschlag als auch nach einer Trennung. Natürlich wäre es schön, wenn diese Regelungen auch reizvoll für meinen Freund wären.
Vielen Dank im Voraus
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 4 weitere Antworten zum Thema:
Lebensgemeinschaft
02.05.2012 | 21:37

Antwort

von

Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
534 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihr Kind ist bereits dadurch abgesichert, dass dieses der leibliche Abkömmling und somit Erbe und Unterhaltsberechtigter Ihres Lebensgefährten ist.

Ihre Absicherung hinsichtlich des Hauses kann nur mit einem Wohnrecht abgesichert werden, wobei dieses nicht unbedingt in das Grundbuch eingetragen werden müsste, da dieses Ihr Lebensgefährte wohl nicht wollen würde, weil es sich stark wertmindernd bei einem Verkauf auswirkt und dieses unkündbar ist.

Daher sollte ein schuldrechtliches Wohnrecht angestrebt werden, wobei in diesem Vertrag auch eine Gegenleistung mit aufgenommen werden kann, zum Beispiel, dass Sie spezielle Kosten (wie die o.g. aufgeführten) auch in Zukunft übernehmen.

Auch kann eine Klausel vereinbart werden, dass im Falle der Auflösung des Wohnrechtes ein gewisser Schadensersatzbetrag Ihnen zu zahlen wäre in Höhe der Aufwendungen, die Sie bereits in das Haus investiert haben und Ihnen bislang mangels Eigentümerschaft nicht wertbildend zu Gute kam.


Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

Doktorand an der Comenius University / Bratislava

Bernstr. 10
30175 Hannover
Tel: 0511 363042
Fax: 0511 2157477
info@kanzlei-hoffmeyer.de
www.kanzlei-hoffmeyer.de

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
Hannover

534 Bewertungen
FACHGEBIETE
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht