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Mein Hauptwohnsitz ist in Frankreich, ich arbeite aber freiberuflich (Kammerberuf) jeweils 3 Tage in der Woche in Deutschland. Dies sind meine einzigen Einkünfte. Ich habe Flug-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten, die für meine Arbeit in Deutschland anfallen. Kann ich Pauschalen ansetzen, und wenn ja, welche, oder muss ich tatsächliche Aufwendungen nachweisen, und wenn ja, wie?
Freundliche Grüße
Antwort geschrieben am 28.01.2012 15:16:14 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
Köthener Str. 44, 10963 Berlin, Tel: 030 577 057 750, Fax: 030 577 057 759
Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Ausländerrecht, Familienrecht
Bewertungen: 275
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
ich bitte Sie darum, Ihre
Tätigkeit näher zu beschreiben. Arbeiten Sie nur in D, haben Sie ein Büro pder ähnliches hier, welchen Beruf genau über Sie aus?
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ernesto Grueneberg, LL.M.
Abogado
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Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass Antworten im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Orientierung darstellen. Eine persönliche anwaltliche Beratung kann dadurch nicht ersetzt werden. Das Weglassen oder Hinzufügen von Umständen kann die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes verändern
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