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Frage geschrieben am 01.12.2011 21:53:16

Absetzbarkeit der Kosten für Rechtsberatung hinsichtlich Elternunterhalt

Rechtsgebiet: Steuerrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 574
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Meine Mutter ist aufgrund Pflegebedüftigkeit im Altersheim. Da ihre Einkünfte nicht ausreichen, springt das Sozialamt ein. Das Amt holt sich nun einen Teil der Ausgaben von mir als Sohn im Rahmen des Elternunterhaltes zurück. Die Bescheide des Amtes habe ich durch eine Fachanwältin prüfen lassen. Meine Frage: Sind diese speziellen Beratungskosten durch einen Rechtsanwalt in der Steuererklärung abzugsfähig?


Antwort geschrieben am 01.12.2011 22:19:20
Rechtsanwalt Patrick Hermes
Luisenstr.25, 80333 München, Tel: 089-592033, Fax: 089-594187
Erbrecht, Steuerrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Internationales Recht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:

Ausgaben bei einer Einkunftsart liegen nicht vor. Es kommen nur außergewöhnliche Belastungen durch die Zahlung der Beratungskosten in Betracht.
Unter Beachtung der neuen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteils vom 30.06.2005,BStBl II 2006, S. 491 und auch hinsichtlich von Gerichtskosten bei einem Zivilprozess) stellten die Kosten für die Prüfung einer Unterhaltspflicht jedoch keine außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG dar.
Der gezahlte Unterhalt ist dagegen absetzbar.
Nichtsdestotrotz sollten Sie unter Darlegung des Sachverhaltes versuchen diese Kosten abzusetzen.
Mit großer Sicherheit wird Ihnen aber das Finanzamt die Kosten nicht anerkennen.



Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Hermes
Rechtsanwalt
auch Fachanwalt für Steuerrecht


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Absetzbarkeit der Kosten für Rechtsberatung hinsichtlich Elternunterhalt | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-12-01
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