Abschlussfahrt: Fahrtkosten bei Reiserücktritt
25.11.2010 18:25 |
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Reiserecht
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Rechtsanwalt Matthias Juhre
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Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Problem stellt sich folgendermaßen dar:
Im Rahmen einer zweijährigen beruflichen Weiterbildung wurde eine gemeinsame Abschlussfahrt geplant.
Der Weiterbildungsleiter wies in der Vorbesprechung der Fahrt explizit darauf hin, dass die reinen Fahrtkosten (Zugfahrt nach Wien) von der Weiterbildungseinrichtung übernommen würden.
Ich hatte mich nun entschlossen aus persönlichen Gründen nicht an der Abschlussfahrt teilzunehmen und dies dem Weiterbildungsleiter 14 Tage vor Reiseantritt schriftlich (per E-Mail) mit der Bitte um Stornierung der Zugfahrt mitgeteilt.
Der Weiterbildungsleiter teilte mir daraufhin mit, dass die Stornierung quasi mein Problem sei und verwies mich an das Reisebüro.
Meine Anfrage beim Reisebüro ergab, dass es sich um eine Gruppenbuchung handelte, die einzeln zu diesem Zeitpunkt nicht mehr stornierbar war.
Einige Tage später wurden mir vom Weiterbildungsleiter in einem persönlichen Gespräch eröffnet, dass mir bei einem Reiserücktritt die Kosten der Zugfahrt (90 €) persönlich in Rechnung gestellt würden.
Ich bin nun nicht gewillt die Kosten zu übernehmen, was im Wesentlichen drei Gründe hat:
1.
Ich wurde im Vorfeld nicht über die Folgen des Reiserücktritts aufgeklärt (sondern erst Tage nach meinem Reiserücktritt, in einem persönlichen Gespräch mit dem Weiterbildungsleiter).
2.
Da keiner der Anderen Teilnehmer die Fahrtkosten tragen musste, gehe ich davon aus, dass diese im Normallfall in den Kursgebühren enthalten sind. Somit fühle ich mich (wenn überhaupt) meinem Arbeitgeber gegenüber in der Pflicht.
3.
Habe ich nie eine schriftliche Einverständniserklärung zur Teilnahme an der Abschlussfahrt abgegeben.
Da der Weiterbildungsleiter meine schriftliche Bitte um eine Erklärung warum ich die Kosten nun plötzlich zu tragen habe mit dem Hinweis darauf, dass mir dies alles bereits mündlich mitgeteilt worden sei (was nicht der Fall ist) ablehnte und mir die Bildungseinrichtung nun mit einem Mahnverfahren droht, ist meine Frage:
Muss/ sollte ich bezahlen, oder nicht?









