Abschlagszahlung Außenputz
06.08.2008 20:46 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
Preis: ***,00 € |
Baurecht, Architektenrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserem Bauwerksvertrag mit einem Generalunternehmer ist vereinbart, dass bei Fertigstellung des Außenputzes X% der Vertragssumme zu bezahlen sind. Der Außenputz ist fertiggestellt, das Gerüst wurde allerdings noch nicht abgebaut (seit 1 1/2 Wochen). Das Gerüst wurde auch mit Verschraubungen im Außenputz befestigt. Die Rechnung der Abschlagszahlung wurde bereits gestellt. Ich möchte diese allerdings erst bezahlen, wenn das Gerüst abgebaut ist und ich die Befestigungsbohrungen begutachten kann und sichergestellt ist, dass sie ausgebessert wurden. Bin ich hierzu im Recht? Danke für eine Antwort.









