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Abschlagszahlung Außenputz


06.08.2008 20:46 |
Preis: ***,00 € |

Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Thomas Bohle




Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserem Bauwerksvertrag mit einem Generalunternehmer ist vereinbart, dass bei Fertigstellung des Außenputzes X% der Vertragssumme zu bezahlen sind. Der Außenputz ist fertiggestellt, das Gerüst wurde allerdings noch nicht abgebaut (seit 1 1/2 Wochen). Das Gerüst wurde auch mit Verschraubungen im Außenputz befestigt. Die Rechnung der Abschlagszahlung wurde bereits gestellt. Ich möchte diese allerdings erst bezahlen, wenn das Gerüst abgebaut ist und ich die Befestigungsbohrungen begutachten kann und sichergestellt ist, dass sie ausgebessert wurden. Bin ich hierzu im Recht? Danke für eine Antwort.
07.08.2008 | 08:22

Antwort

von

Rechtsanwalt Thomas Bohle
931 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,


der Generalunternehmer muss für das Teilgewerk Außenpuz die sogenannte Abnahmereife herbeigeführt haben. Diese liegt vor, wenn die vertragsgerechten Leistungen erbracht worden sind, auch wenn noch geringfügige Mängel bestehen.

Davon wird man aber, je nach Putzart, nicht sprechen können, wenn noch die Löcher vorhanden sind und angeputzt werden muss.

Nicht nur, dass der Putz ja auch eine Dämmwirkung entfaltet, auch ist, je nach Putzart, das Anputzen ohne sichtbare Spuren (sogenannte Ansätze) teilweise schwierig.



Daher werden Sie zur Zahlung derzeit nicht verpflichtet sein, sollten aber - unter Vorbehalt - einen Teil der Summe zahlen, um den Unternehmer zur raschen Weiterarbeit zu motivieren.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Oldenburg

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