Frage geschrieben am 02.09.2010 10:02:41
Abruf
Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 606Man kann in den gängigen die Musiktitel und Filme direkt im Internet aufrufen und im Internet ansehen/bzw. Hören.
Es stellt sich jedoch die Frage, ob es überhaupt rechtlich zulässig ist, diese Musiktitel/Filme aufzurufen??
Mann kann als Internetnutzer ja schwerlich nachprüfen, ob derjenige, der diese Musiktitel/Filme unter youtube eingestellt hat, dazu berechtigt war
Antwort geschrieben am 02.09.2010 12:16:24 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Sascha Steidel
Wrangelstrasse 16, 24105 Kiel, Tel: 0431-895990, Fax: 0431-84930
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Verkehrsrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 269
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Ihre Anfrage möchte ich kurz unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:
Jeder Nutzer der Plattform unterwirft sich in rechtlich verbindlicher Weise den Nutzungsbedingungen des Betreibers.
In diesen Nutzungsbedingungen ist ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Inhalte im Eigentum des Betreibers stehen oder an diesen lizensiert sind ( s. Ziff. 11 der Bedingungen )
Jeder der Inhalte auf der Plattform zur Verfügung stellt, räumt dem Nutzer ein Recht zur Nutzung ein ( Ziff. 10 der Nutzungsbedingungen ).
Die gesamten Bedingugen finden sie hier:
http://www.youtube.com/t/terms
Bei Verletzung von Urheberrechten ist der Betreiber zur Löschung der Inhalte verpflichtet. Ansprüche können sich jedenfalls nur gegen den Betreiber richten.
Ich hoffe, Ihre Frage damit im Rahmen dieser Erstberatungsplattform zufriedenstellend beantwortet zu haben.
Mit freundlichem Gruß
S.Steidel
Rechtsanwalt
Für die weiteren Kontaktdaten oder nähere Informationen besuchen Sie gern meine website, rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir direkt eine eMail.
info@kanzlei-steidel.de
Tel.: 0431 - 895990
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 13.08.2011 09:33:12
Sehr geehrter Herr Steidel,
dazu habe ich Nachfrage:
Es gibt Leute die unter Youtube (z.B. Videos) einstellen und andere Leute, die lediglich Videos, die unter Youtube eingestellt sind, hochladen und ansehen.
Derjenige der sich in Youtube lediglich Videos ansieht (und dort keine einstellt) hat natürlich Schwierigkeiten, zu überprüfen, ob derjenige, der diese Inhalte dort eingestellt hat, auch dazu uerheberrechtlich berechtigt war.
Darf ich Ihre Antwort so verstehen, dass derjenige, der sich nur Videos in Youtube ansieht, nicht damit rechnen muss, dass er wegen einer Urheberechtsverletzung zivilrechtlich verfolgt wird?
Anderenfalls könnte man nur jedem anraten, sich in Youtube keine Videos mehr anzusehen.
Mit freundlichen Gruessen
Sehr geehrter Herr Steidel,
dazu habe ich Nachfrage:
Es gibt Leute die unter Youtube (z.B. Videos) einstellen und andere Leute, die lediglich Videos, die unter Youtube eingestellt sind, hochladen und ansehen.
Derjenige der sich in Youtube lediglich Videos ansieht (und dort keine einstellt) hat natürlich Schwierigkeiten, zu überprüfen, ob derjenige, der diese Inhalte dort eingestellt hat, auch dazu uerheberrechtlich berechtigt war.
Darf ich Ihre Antwort so verstehen, dass derjenige, der sich nur Videos in Youtube ansieht, nicht damit rechnen muss, dass er wegen einer Urheberechtsverletzung zivilrechtlich verfolgt wird?
Anderenfalls könnte man nur jedem anraten, sich in Youtube keine Videos mehr anzusehen.
Mit freundlichen Gruessen
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 14.08.2011 14:39:58
So dürfen Sie die Antwort verstehen.
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